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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Freizügigkeit von Bürgern der EU- und EWR- Staaten

Integrationskurs

Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Eine Zulassung zu einem Integrationskurs ist allerdings möglich, wenn freie Plätze bei einem Integrationskursträger vorhanden sind. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.

Für die Einreise und den Aufenthalt reicht bei Unionsbürgern und Angehörigen der EWR-Staaten ein gültiger Personalausweis. Ein Pass ist nicht erforderlich. Ein Visum wird für die Einreise nicht benötigt.

Außerdem gilt:

  • Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie sich nach dem Zuzug in den Kreis Soest bei der für Ihre Wohnanschrift zuständigen Meldebehörde anmelden.
  • Erwerbstätige oder Nichterwerbstätige mit ausreichenden Existenzmitteln genießen die Freizügigkeit
  • Familienangehörige, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzen, erhalten eine Aufenthaltskarte (EU-Familienangehörige).

Nach drei Monaten Aufenthalt besteht nur dann ein Freizügigkeitsrecht, wenn eine

  • Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ausgeübt wird
  • eine Arbeit gesucht wird (in der Regel nur für sechs Monate möglich)
  • ein Daueraufenthaltsrecht erworben wurde
  • oder wenn ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung vorhanden sind

Erwerbstätigkeit

Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR sowie ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten können jede selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung aufnehmen. Eine gesonderte Erlaubnis oder Bescheinigung werden nicht benötigt.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, muss gegebenenfalls der Verlust Ihres Rechtes auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland geprüft werden.

Integrationskurs

Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Eine Zulassung zu einem Integrationskurs ist allerdings möglich, wenn freie Plätze bei einem Integrationskursträger vorhanden sind. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.

Freizügigkeitsberechtigt, was nun?

  • Wenn Sie eine der Voraussetzungen erfüllen, ist Ihr Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Eine Bescheinigung benötigen Sie hierfür nicht, da Ihr Aufenthalt Kraft Gesetz erlaubt ist. Wenn Sie das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können Sie hierüber eine entsprechende Bescheinigung beantragen.
  • Familienangehörige, die nicht aus der Europäischen Union kommen, benötigen jedoch eine Aufenthaltskarte-EU. Diese kann bei uns beantragt werden. Für die Beantragung ist es notwendig, dass das Familienverhältnis (zum Beispiel durch eine Eheurkunde / Geburtsurkunde der Kinder) und die Erfüllung der Voraussetzung (zum Beispiel Beschäftigung des Unionsbürgers) nachgewiesen werden.
  • Ihre Familienangehörigen (Kinder bis zum 21. Lebensjahr und Ehegatten) sind ebenfalls freizügigkeitsberechtigt, wenn sie eine der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.
  • Sollten Ihre Familienangehörigen nicht aus der Europäischen Union kommen, erhalten sie von uns eine Aufenthaltskarte-EU.
  • Familienangehörige, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, erwerben ein Daueraufenthaltsrecht. Auf Antrag wird dann eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

Daueraufenthaltsrecht

Wenn Sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und über diesen Zeitraum jeweils mindestens eine der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt haben, haben Sie ein Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland erworben. Auf Antrag wird eine Bescheinigung in Form eines Aufenthalttitels über dieses Daueraufenthaltsrecht ausgestellt.

Das Recht zum Daueraufenthalt erlischt, wenn Sie Deutschland für mehr als 2 Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei uns, wenn Sie einen längeren Aufenthalt im Ausland beabsichtigen.

Wenn Sie eine Aufenthaltskarte-EU oder Daueraufenthaltskarte-EU beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

  • Ihren gültigen Reisepass
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  • Angaben über die Freizügigkeit der Unionsbürgerin oder des Unionsbürgers, von der oder dem die Freizügigkeit abgeleitet wird. Das gleiche gilt für Staatsangehörige der EWR-Staaten.
  • unter Umständen: Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Für Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht:

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Melderegisterauskunft
    • Der ständige Aufenthalt in Deutschland muss nachgewiesen werden. Dies gelingt am einfachsten mit einem Melderegisterauszug. Es können auch Steuerbescheide oder Ähnliches verwendet werden.
  • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
    • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
    • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
    • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel

Bitte beachten: Für die Ausstellung der Bescheinigung ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • 37 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 28,80 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
  • 10 Euro für Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details