Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Fahrerkarte
Alle Neufahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen müssen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Für den Betrieb des Kontrollgerätes wird eine Fahrerkarte benötigt. Auf der Karte werden Lenk- und Ruhezeiten sowie Identitätsdaten des Fahrers gespeichert. Sie ist für fünf Jahre gültig.
In Nordrhein-Westfalen kann die Fahrerkarte bei der Führerscheinstelle am Wohnort beantragt werden. Hierfür ist ein EU-Kartenführerschein und ein Wohnsitz in Deutschland nötig. Alte Führerscheine (rosa- oder graufarben) müssen zunächst in einen neuen Kartenführerschein umgetauscht werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg erstellt die Fahrerkarte und sendet sie in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragsstellung zu.
Detailfragen zur Benutzungspflicht beantworten die unter Links und Downloads genannten Stellen.
Links
- Bundesamt für Güterverkehr (BAG) (externer Link)
- Bezirksregierung Arnsberg - Arbeitsschutz (externer Link)
- Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen (externer Link)
- Zentrales Kontrollgeräteregister (externer Link)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) (externer Link)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (externer Link)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) (externer Link)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8 (externer Link)
- Straßenkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (externer Link)
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis,
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV),
- Führerschein,
- bei Verlängerung: alte Fahrerkarte,
- zusätzliches biometrisches Passfoto, falls Sie noch im Besitz eines „alten“ (grauen oder rosa) Führerscheins sind. Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben werden.
Kosten
- 69,50 Euro - Im Rahmen eines Umtausches
- 46,00 Euro - Bei Besitz eines EU-Führerscheines
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8