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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Ersatz nach Diebstahl oder Verlust des Führerscheins

Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins muss unverzüglich bei einer der Zulassungsstellen gemeldet werden. Gleichzeitig kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Ein vorübergehendes Ersatzdokument wird anschließend ausgestellt. Der endgültige Führerschein wird dann in der Regel innerhalb einiger Wochen von der Bundesdruckerei in Berlin direkt an die Hausanschrift zugesandt.

Dieb schaut durch Autoscheibe. Foto: © Dan Race - Fotolia.com
Foto: © Dan Race - Fotolia.com

Beim Verlust eines „alten“ Führerscheins (grau- oder rosafarben), der nicht vom Kreis Soest/Altkreis Lippstadt ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Was mache ich, wenn ich den alten Führerschein wieder finde?

In diesem Fall besteht die Pflicht, den alten Führerschein beim Kreis Soest abzugeben. Auf Wunsch wird das Dokument dann entwertet und kann als Erinnerungsstück wieder mitgenommen werden. Mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Führerschein darf grundsätzlich kein Fahrzeug mehr gefahren werden.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). In den Zulassungsstellen steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, um ein biometrisches Passbild zu erstellen
  • Diebstahlsanzeige der deutschen Polizei (im Falle eines Diebstahls)
  • eidesstattliche Versicherung bei Verlust (ist nur persönlich vor Ort oder bei einem Notar abzugeben)
  • Bei Diebstahl: 27,30 Euro bis 47,30 Euro
  • Bei Verlust (inkl. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung): 58 Euro bis 78 Euro 

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Führerschein, Führerschein geklaut, Ersatzführerschein, Ersatzfahrzeugschein, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Verlustanzeige, Führerschein verloren, vorläufiger Führerschein, vorläufige Fahrtberechtigung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.