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Aufenthaltserlaubnis für die Berufsanerkennung - Erlernen von praktischen Fertigkeiten

Erlernen von praktischen Fertigkeiten

Ausländerinnen und Ausländer können für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlende praktische Fähigkeiten in einer betrieblichen Weiterbildung in Deutschland lernen. Hierfür müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Die für die Anerkennung zuständige Stelle hat bereits festgestellt, dass praktische Fertigkeiten für die berufliche Anerkennung fehlen
  • Sie finden einen Arbeitgeber, der der Ihnen innerhalb von zwei Jahren die fehlenden Fertigkeiten beibringt.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Während der betrieblichen Weiterbildung bei Ihrem Arbeitgeber sollen Ihnen innerhalb von zwei Jahren die Fertigkeiten beigebracht werden, die Sie für die Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses benötigen. Daher kann die Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt werden (gerechnet ab Ihrer Einreise). Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Während Ihres Aufenthaltes zum Zwecke der beruflichen Anerkennung und auch nach dem Aufenthalt zum Zwecke der beruflichen Anerkennung ist ein Wechsel nur zu den folgenden Zwecken möglich:

  • betriebliche Ausbildung
  • Studium
  • Beschäftigung als Fachkraft
  • Arbeitsplatzsuche
  • Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
  • Ausübung einer unqualifizierten Beschäftigung
  • Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung)

Erwerbstätigkeit

Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur beruflichen Anerkennung ist Ihnen die Ausübung der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber erlaubt, bei dem Sie die berufspraktischen Kenntnisse vermittelt bekommen. Damit Sie sich in dieser Zeit voll auf die berufliche Anerkennung konzentrieren, ist darüber hinaus die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der beruflichen Anerkennung beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag (inklusive zeitlich / sachlich gegliederter Weiterbildungsplan)
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Bescheid der für die Anerkennung zuständigen Stelle
  • Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse (Sprachzertifikat)
  • Arbeitsplatzangebot

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details