Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Diese wird durch die Vorlage der Einkommensnachweise überprüft und der Elternbeitrag endgültig festgesetzt. Dazu reichen die Eltern nach Ablauf des Kalenderjahres selbstständig Ihre Einkommensunterlagen ein (zum Bespiel nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides). Es ergeben sich dann ggf. Nachforderungen oder auch Rückzahlungen.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
- Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Sicherer Versand von Dateien an Team Elternbeiträge
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten - geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 01.08.2024
- Erklärung zum Elterneinkommen ab 01.08.2024
- Einzelmeldung - im Wordformat
- Einzelmeldung - im PDF-Format
- Abmeldungen zum 31.07.25.word
- Abmeldungen zum 31.07.25.pdf
- Liste neue Kinder zum 01.08.25.pdf
- Liste neue Kinder zum 01.08.25.exel
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Diese wird durch die Vorlage der Einkommensnachweise überprüft und der Elternbeitrag endgültig festgesetzt. Dazu reichen die Eltern nach Ablauf des Kalenderjahres selbstständig Ihre Einkommensunterlagen ein (zum Bespiel nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides). Es ergeben sich dann ggf. Nachforderungen oder auch Rückzahlungen.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
- Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Sicherer Versand von Dateien an Team Elternbeiträge
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten - geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 01.08.2024
- Erklärung zum Elterneinkommen ab 01.08.2024
- Einzelmeldung - im Wordformat
- Einzelmeldung - im PDF-Format
- Abmeldungen zum 31.07.25.word
- Abmeldungen zum 31.07.25.pdf
- Liste neue Kinder zum 01.08.25.pdf
- Liste neue Kinder zum 01.08.25.exel
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Ulrike
Stein
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3224
- Fax
- +49 2921 30-2774
- ulrike.stein@kreis-soest.de
Elternbeiträge
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Diese wird durch die Vorlage der Einkommensnachweise überprüft und der Elternbeitrag endgültig festgesetzt. Dazu reichen die Eltern nach Ablauf des Kalenderjahres selbstständig Ihre Einkommensunterlagen ein (zum Bespiel nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides). Es ergeben sich dann ggf. Nachforderungen oder auch Rückzahlungen.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
- Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Onlinedienste
Downloads
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten - geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 01.08.2024
- Erklärung zum Elterneinkommen ab 01.08.2024
- Einzelmeldung - im Wordformat
- Einzelmeldung - im PDF-Format
- Abmeldungen zum 31.07.25.word
- Abmeldungen zum 31.07.25.pdf
- Liste neue Kinder zum 01.08.25.pdf
Liste neue Kinder zum 01.08.25.exel
Notwendige Unterlagen
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Bearbeitungsdauer
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Kosten
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest