Elternbeiträge

Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.

Überweisungsträger für Elternbeitrag. Foto: © m.schuckart - Fotolia.com
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Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:

  • Alter des Kindes
  • Höhe des Einkommens der Eltern
  • Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.

Hinweise:

  • Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Diese wird durch die Vorlage der Einkommensnachweise überprüft und der Elternbeitrag endgültig festgesetzt. Dazu reichen die Eltern nach Ablauf des Kalenderjahres selbstständig Ihre Einkommensunterlagen ein (zum Bespiel nach Erhalt des Einkommensteuerbescheides). Es ergeben sich dann ggf. Nachforderungen oder auch Rückzahlungen.
  • Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
  • Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).

Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.

Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de

Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)

Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen

Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest

  1. 02921 30-2526
  2. elternbeitraege@​kreis-soest.de
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  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
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    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
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