Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren:
Durch den Cyberangriff auf den IT-Dienstleister des Kreises konnte der Kreis Soest Elternbeiträge über Monate nicht automatisch einziehen. Ab August werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder von den Konten abgebucht, wenn Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben.
Wenn Sie die Elternbeiträge für November 2023 bis Juli 2024 nicht überwiesen haben, werden die offenen Forderungen nicht über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Eltern erhalten vielmehr eine Zahlungserinnerung von der Kreiskasse.
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Sicherer Versand von Dateien an Team Elternbeiträge
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten - geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 01.08.2024
- Erklärung zum Elterneinkommen ab 01.08.2024
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - Word
- Für Kitas - Einzelmeldungen aus dem Kiga - PDF
- Für Kitas - Abmeldung zum 31. Juli - PDF
- Liste neuer Kinder ab 01.08.2024 - PDF
- Liste neuer Kinder zum 01.08.2024 - Exel
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren:
Durch den Cyberangriff auf den IT-Dienstleister des Kreises konnte der Kreis Soest Elternbeiträge über Monate nicht automatisch einziehen. Ab August werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder von den Konten abgebucht, wenn Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben.
Wenn Sie die Elternbeiträge für November 2023 bis Juli 2024 nicht überwiesen haben, werden die offenen Forderungen nicht über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Eltern erhalten vielmehr eine Zahlungserinnerung von der Kreiskasse.
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
- Sicherer Versand von Dateien an Team Elternbeiträge
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
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Christina
Weber
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- christina.weber@kreis-soest.de
Elternbeiträge
Eltern leisten für die Betreuung ihrer Kinder im Kindergarten einen Kostenbeitrag, den sogenannten Elternbeitrag. Das „Team Elternbeiträge“ des Kreises Soest berechnet die genaue Beitragshöhe und berät Eltern gerne vorab zu den Kosten. Die Gebühr wird monatlich bezahlt. Die Höhe ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab.
Von folgenden Faktoren hängt die Höhe des Elternbeitrags ab:
- Alter des Kindes
- Höhe des Einkommens der Eltern
- Betreuungsstunden - 15 (nur Kindertagespflege), 25, 35 oder 45 Stunden.
Hinweise:
- Nach der Anmeldung des Kindes im Kindergarten erhalten die Eltern eine Nachricht des „Teams Elternbeiträge“ zur Erfassung der Daten und Festlegung des Elternbeitrages im ersten Kindergartenjahr. Zunächst wird der Elternbeitrag auf Basis einer Selbsteinschätzung der Eltern festgelegt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird er nach Vorlage des Steuerbescheids für das betroffene Kalenderjahr endgültig bestimmt.
- Dabei kann es zu einer Rückzahlung des Kreises Soest, aber auch zu einer Nachforderung durch den Kreis Soest kommen. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung ist seit 2011 grundsätzlich beitragsfrei.
Seit dem 01.08.2020 besteht Beitragsfreiheit bereits für diejenigen Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (2. beitragsfreies Jahr vor der Einschulung).
Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren:
Durch den Cyberangriff auf den IT-Dienstleister des Kreises konnte der Kreis Soest Elternbeiträge über Monate nicht automatisch einziehen. Ab August werden die Beiträge für die Kindertagesbetreuung wieder von den Konten abgebucht, wenn Sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zugestimmt haben.
Wenn Sie die Elternbeiträge für November 2023 bis Juli 2024 nicht überwiesen haben, werden die offenen Forderungen nicht über das Lastschriftverfahren eingezogen. Die Eltern erhalten vielmehr eine Zahlungserinnerung von der Kreiskasse.
Weitere Informationen zum Elternbeitrag stehen in den „Erläuterungen zum Elternbeitrag“ unter den Downloads.
Fragen zum Elternbeitrag richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: elternbeitraege@kreis-soest.de
Downloads
- Informationsblatt für Eltern ab 01.08.2024
- Für Eltern - Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten - geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 01.08.2024
- Erklärung zum Elterneinkommen ab 01.08.2024
- Für Kitas - Abmeldungen zum 31. Juli - Word
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- Für Kitas - Abmeldung zum 31. Juli - PDF
- Liste neuer Kinder ab 01.08.2024 - PDF
Liste neuer Kinder zum 01.08.2024 - Exel
Notwendige Unterlagen
Vollständiger Steuerbescheid (alle Seiten, inclusive der Erläuterungen)
Bearbeitungsdauer
Maximal sechs Monate ab Vorlage aller notwendigen Unterlagen
Kosten
Abhängig vom Alter und der Betreuungszeit
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen des Kreises Soest