Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Zum ersten Mal veranstaltete der Kreis Soest am 1. Dezember 2009 eine Einbürgerungsfeier. Diese beiden jungen Neubürger zeigten sofort "Flagge", als sie die Urkunde erhalten hatten. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest
Zum ersten Mal veranstaltete der Kreis Soest am 1. Dezember 2009 eine Einbürgerungsfeier. Diese beiden jungen Neubürger zeigten sofort "Flagge", als sie die Urkunde erhalten hatten. Foto: Wilhelm Müschenborn/Kreis Soest

Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung sowie der Landesregierung.

Bitte beachten Sie

  • Vor der Terminvereinbarung prüfen Sie bitte mit dem QuickCheck (siehe Link unter “Onlinedienste”), ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen.
  • Bitte lesen Sie das Merkblatt Bekenntnisse und Loyalitätserklärung sorgfältig durch. Die Inhalte werden bei der Antragsannahme besprochen (siehe Link unter “Downloads”).

Unterlagen, die Sie zur Antragstellung mitbringen müssen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Einwilligungserklärung zur Übermittlung von Sozialdaten
  • ein Passbild pro Antragssteller
  • aktueller Lebenslauf
  • gültiger Nationalpass aller einzubürgernden Personen im Original
  • gültiger Aufenthaltstitel aller einzubürgernden Personen im Original
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (ggf. sind Legalisation oder Apostille nötig) im Original
  • Geburtsurkunden der miteinzubürgernden Kinder im Original
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Erläuterung siehe nächste Seite) im Original
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Erläuterung siehe nächste Seite) im Original
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen)
  • gegebenenfalls Nachweise über den Bezug von öffentlichen Leistungen (wie z.B. Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld…)
  • aktueller Rentenversicherungsverlauf

Zusätzlich für Selbstständige: 

  • Gewerbeanmeldung
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre

Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse:

Dieser ist bereits erbracht, wenn Sie

  1. einen Abschluss einer deutschen Hauptschule, oder
  2. einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen können.

Liegen keine Nachweise vor, so werden anhand eines sog. Einbürgerungstestes die staatsbürgerlichen Kenntnisse geprüft. Bei dem Einbürgerungstest werden aus einem Fragenkatalog von 300 Fragen 33 Fragen ausgewählt, von denen 17 Fragen richtig beantwortet werden müssen. Dieser Fragenkatalog ist hier einzusehen: www.integration-in-deutschland.de 

Der Einbürgerungstest kann im Kreis Soest derzeit bei folgenden Volkshochschulen absolviert werden:

  • VHS Werl-Wickede-Ense 
    (Tel.: 02922/97240)
  • VHS Lippstadt 
    (Tel.: 02941/28950)

Weitere Prüfstellen finden Sie unter www.vhs-nrw.de 

Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse:

  1. Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses
  2. Für noch schulpflichtige Kinder: Vier Jahre erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule
  3. Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
  4. Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
  5. Nachweis über den Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
  6. Nachweis über den Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Fach- / Hochschule

Im Fach Deutsch muss mindestens die Schulnote „ausreichend“ erreicht werden. Bitte legen Sie die entsprechenden Zeugnisse im Original vor.

Falls Sie nicht im Besitz einer der Nachweise (a-f) sind, müssen Sie das Zertifikat Deutsch B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen - GER) oder ein gleichwertiges / höherwertiges vorlegen.

  1. 02921 30-3804
  2. personenstand@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:8 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 18 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr

    Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.

  7. Details
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