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Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Eignungsprüfung der Fahrtauglichkeit

Jede Fahrerin und jeder Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, nur dann am Straßenverkehr teilzunehmen, wenn er oder sie zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist. Eine Teilnahme am Straßenverkehr trotz Fahruntauglichkeit kann weitreichende Konsequenzen haben.

So kann es zu Auflagen oder Beschränkungen beim Führen eines Fahrzeugs kommen, wie zum Beispiel das Tragen einer Brille oder ein Verbot, zu bestimmten Tageszeiten zu fahren. Im schlimmsten Fall kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Vorübergehende Beeinträchtigungen

Eine vorübergehende Beeinträchtigung kann zum Beispiel eine akute Krankheit sein. Hier reicht eine Bestätigung des behandelnden Arztes aus, fahren zu können. Alternativ kann der Arzt auch bescheinigen, aus eigenem Entschluss vorübergehend auf eine Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten.

Dauerhafte Beeinträchtigung

Bei einer dauerhaften Behinderung oder Erkrankung muss das Sachgebiet Fahrerlaubnisse des Kreises Soest in der Regel die Kraftfahreignung überprüfen. 

Beispiele: 

  • Bei einem Herzinfarkt muss ein Facharzt der Inneren Medizin mit verkehrsmedizinischer Qualifikation die Eignung klären. Das Gutachten darf nicht der behandelnde Arzt erstellen. Die Kosten für ein mögliches Gutachten trägt der Inhaber der Fahrerlaubnis.
  • Auch nach psychischen Erkrankungen (Depression, Ängste), Demenz oder Schlaganfall sind umfangreiche Untersuchungen erforderlich, um festzustellen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Bei Ausfall von Gliedmaßen (Schlaganfall, Unfall) ist neben einer ärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation auch eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Der Sachverständige klärt, ob am Fahrzeug Umbauten nötig sind.

Weitere Bedenken

Auch Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße oder Verkehrsstraftaten können Zweifel an der Fahrtauglichkeit aufkommen lassen. So können erhebliche Verkehrsstraftaten oder wiederholte Fahrten unter Alkoholeinfluss dazu führen, dass das Sachgebiet FAhrerlaubnisse des Kreises eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen muss.

Bei dringendem Verdacht auf Drogenkonsum kann das Sachgebiet Fahrerlaubnisse ärztliche Untersuchungen anordnen.

Beratungsgespräch

Fahrerinnen und Fahrer, bei denen eine schwerwiegende Erkrankung oder Behinderung vorliegt, können sich gerne vom Sachgebiet Fahrerlaubnisse des Kreises beraten lassen.

  1. 02921 30-2735
  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2733
  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2734
  2. fahrerlaubnisse@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 16 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Eignung, Eignungsüberprüfung, Führerschein, Kraftfahreignung, Sachverständiger, Sachverständige, MPU, medizinisch-psychologische Untersuchung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

Anträge im Bereich Fahrerlaubnisse können derzeit
nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

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