Aufenthaltserlaubnis - Chancen-Aufenthaltsrecht

Ausländerinnen und Ausländer, die am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis erwerben. So erhalten Sie die Möglichkeit, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den Paragraphen 25a und 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erfüllen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt seit dem 31. Dezember 2022 noch bis zum 31. Dezember 2025. Solange können Sie das Chancen- Aufenthaltsrecht beantragen. Die antragstellende Person bleibt bis zur Titelerteilung weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig, und es wird mit der Antragstellung auch kein zusätzlicher Duldungsgrund geschaffen.

Anforderungen 

  • Sie müssen sich aktuell in einem Duldungsstatus befinden,
  • sich zum Stichtag 31.Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (auch Zeiten ohne geklärte Identität werden angerechnet) aufhalten,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Ausschlussgründe

  • Sie dürfen nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
  • Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben und dadurch die Abschiebung verhindert haben.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt und ist nicht verlängerbar. Hinweise: 

  • Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder (m/w/d), die sich noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland leben aber mit einem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten das Chancen-Aufenthaltsrecht ebenfalls.
  • Ein Familiennachzug ist bei Inhabern des Chancen-Aufenthaltsrechts nicht möglich.
  • Inhaber eines Chancen-Aufenthalts unterliegen keiner wohnsitzbeschränkenden Auflage kraft Gesetzes nach § 12a Abs. 1 AufenthG.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG als Geduldeter beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Identitätsnachweise (zum Beispiel: Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) sofern vorhanden
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung (sofern Sie einer Beschäftigung nachgehen)
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (sofern vorhanden)
  • Sozialhilfebescheid 
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • Bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine Geldkarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

Für Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Beantragung kostenfrei.

  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
Chancen-Aufenthaltsrecht, § 104c AufenthG

Chancen-Aufenthaltsrecht § 104c AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt (§ 82 Absatz 1 AufenthG). Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist (ab dem 31. Dezember 2022) für drei Jahre im Aufenthaltsgesetz verankert. Solange besteht die Möglichkeit, das Chancen- Aufenthaltsrecht zu beantragen. Die antragstellende Person bleibt bis zur Titelerteilung weiterhin vollziehbar ausreisepflichtig, und es wird mit der Antragstellung auch kein zusätzlicher Duldungsgrund geschaffen.

 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um das Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104 c AufenthG erhalten zu können?

Anforderungen 

  • Sie müssen sich aktuell in einem Duldungsstatus befinden,
  • sich zum Stichtag 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (auch Zeiten ohne geklärte Identität werden angerechnet) aufhalten,
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

Auschlussgründe

  • Sie dürfen nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein, wobei Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, grundsätzlich außer Betracht bleiben.
  • Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben und dadurch die Abschiebung verhindert haben.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt und ist nicht verlängerbar.

Hinweise: Ehegatten/-innen, Lebenspartner/-innen und minderjährige ledige Kinder, die sich noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland leben aber mit einem/r Berechtigten nach § 104 c AufenthG in häuslicher Gemeinschaft leben, erhalten das einjährige Chancen-Aufenthaltsrecht ebenfalls.

 

Was muss ich einreichen?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG als Geduldeter beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):

  • Identitätsnachweise (z.B. Reisepass, Gebursurkunde, Heiratsurkunde u.a.) sofern vorhanden
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung (sofern Sie einer Beschäftigung nachgehen)
  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (sofern vorhanden)
  • Sozialhilfebescheid 
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.