Blaue Karte EU zum Zweck der Beschäftigung

Ausländerinnen und Ausländer, die eine akademische Ausbildung an einer Hochschule abgeschlossen haben und als Fachkraft arbeiten möchten, können eine Blaue Karte EU beantragen.

  • Die Blaue Karte EU setzt in der Regel ein Gehalt von zwei Dritteln der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (58.400 Euro jährlich) voraus.
  • Wenn Sie einen sogenannten Mangelberuf ausüben, genügt ein Gehalt in Höhe von 45.552 Euro pro Jahr. Zu den Mangelberufen zählen Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Techniker.

Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, wird Ihnen die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses zuzüglich drei weiterer Monate erteilt. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, kann die Blaue Karte EU für bis zu vier Jahre erteilt und verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

Erwerbstätigkeit

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft bei dem von Ihnen angegebenen Arbeitgeber. Sollten Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb der ersten zwei Jahre wechseln wollen, benötigen Sie hierfür die Zustimmung der Ausländerbehörde. Bitte beachten Sie hierbei auch, dass der Arbeitgeberwechsel geprüft werden muss. Informieren Sie uns daher bitte frühzeitig - spätestens drei Wochen vor dem geplanten Arbeitgeberwechsel - wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten.

Verfestigung

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) ist für Inhaber einer Blauen Karte EU nach 31 Monaten beziehungsweise bei Vorliegen ausreichender Deutschkenntnisse (B1-Niveau) bereits nach 21 Monaten möglich. Weitere Informationen hierzu auf der Seite Niederlassungserlaubnis.

Wenn Sie eine Blaue Karte EU beantragen oder verlängern wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Abschlusszeugnis
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Bei Verlängerung: letzte drei Gehaltsabrechnungen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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