Bildungsnachweise Ausland

Wer die Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufes erhalten hat und im Ausland tätig werden möchte, benötigt hierfür in vielen Fällen ein „Certificate of current professional status“. Auch Personen, die einen ausländischen Abschluss haben und jetzt in Deutschland arbeiten möchten, müssen ihre Ausbildung zunächst anerkennen lassen.

Weltkugel mit Studentenhut und Urkunde. Foto: © jazzerup - Fotolia.com
Foto: © jazzerup - Fotolia.com

Tätigkeit im Ausland: Certificate of current professional status

Wer die Berufsbezeichnung eines nichtakademischen Heilberufs führen darf und sich entscheidet, diesen Beruf im Ausland auszuüben, benötigt hierfür häufig eine Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand. Diese Bescheinigung heißt „Certificate of current professional status“. Sofern die Berufserlaubnis vom Kreis Soest ausgestellt wurde, kann das "Certificate" beim Kreis Soest beantragt werden. Unter Umständen werden für eine Tätigkeit im Ausland weitere Unterlagen benötigt. Dies sollte mit der zuständigen Stelle des Ziellandes geklärt werden.

Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise

In Nordrhein-Westfalen führt seit dem 1. Juli 2021 die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (ZAG) zentral die Gleichwertigkeitsprüfungen von ausländischen Bildungsnachweisen durch. Nachdem die ZAG einen Bildungsnachweis geprüft und anerkannt hat, erteilen die Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung. 

Das Gesundheitsamt des Kreises Soest stellt die Urkunden für folgende Berufsbezeichnungen aus: 

  • Ergotherapeut/in
  • Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in der Intensivpflege und Anästhesie
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Fachaltenpfleger/in in der psychiatrischen Pflege
  • Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in in der Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft)
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger/in, Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in für den Operationsdienst
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in (Krankenpflegehelfer/in)
  • Hebamme, Entbindungspfleger
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und med. Bademeister/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologie Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriums Assistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe/in 

Voraussetzungen für den Erhalt einer Urkunde: 

  • Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die ZAG Münster
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen

Informationen, Ansprechpartner und Vordrucke zu Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen in NRW finden Sie unter den Links auf dieser Seite.

Für ein „Certificate of current professional status“: 

  • schriftlicher Antrag (siehe unter „Links und Downloads“)
  • Kopie des Zeugnisses über die staatliche Prüfung
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG - (Belegart O) Verwendungszweck: "Auslandsanerkennung nichtakademische Heilberufe"
  • Kopie des Personalausweises 

Für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise:

  • Formloser Antrag zur Ausstellung einer Berufsurkunde
  • Feststellungsbescheid der ZAG Münster
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 BZRG - (Belegart O) Verwendungszweck: "Auslandsanerkennung nichtakademische Heilberufe"
  • Die erforderlichen Sprachkenntnisse (schriftlich und mündlich, Umgangs- und Fachsprache) müssen gegebenenfalls durch eine Sprachüberprüfung im Gesundheitsamt nachgewiesen werden.
  • Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung: 60 Euro
  • Überprüfung deutscher Sprachkenntnisse: 80 Euro
  • „Certificate of current professional status“: 40 Euro

Zahlungsarten: Überweisung nach Zustellung des Gebührenbescheides.

  • EU-Richtlinie 2005/36/EG
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  1. 02921 30-3891
  2. heidi.luce@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3526
  2. Sandrin.Schramke@​Kreis-Soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Anerkennung Ausbildung, Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise, Anerkennung im Ausland erworbener Berufe, Anerkennung Zeugnisse, Zeugnis, Auslandsanerkennung, Ausstellung einer Urkunde, Berufsanerkennung ausländische Ausbildung, Berufserlaubnis, Bescheinigung über den aktuellen Berufsstand, Bildungsnachweise Ausland, Certificate of current professional status, Führen einer Berufsbezeichnung, nichtakademische Heilberufe, Tätigkeit im Aus-land