Bienen und Hornissen

Unser Onlinedienst zu diesem Thema steht leider derzeit aufgrund eines Cyberangriffs auf unseren IT-Dienstleister nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis! +++ Jeden Frühsommer häufen sich die Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Hornissen in ihrem Wohnumfeld belästigt oder gar bedroht fühlen. Die Tiere stehen jedoch unter Naturschutz und sind besonders geschützt. Deshalb können lebende Hornissenvölker nur bei besonderen Gefährdungen des Menschen umgesiedelt werden. Dazu ist eine Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Soest erforderlich. Dies gilt auch für Hummeln und Wildbienen.

Biene auf Blume. Foto: © gotoole - Fotolia.com
Foto: © gotoole - Fotolia.com

Betroffene Bürgerinnen und Bürger können eine Genehmigung zur Entfernung derartiger Stechinsektennester beantragen (siehe unter Onlinedienste auf dieser Seite).

Spätestens im Oktober sterben Hornissenvölker. Danach kann das Nest problemlos und ohne Genehmigung entfernt werden. Die Wiederansiedlung an ungünstigen Standorten kann dann zum Beispiel durch das Verschließen von Spalten verhindert werden.

Betroffene Bürgerinnen oder Bürger können nach einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer beauftragen, die Hornissen umzusiedeln. In bestimmten Fällen, wo eine Umsiedlung aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich ist – zum Beispiel ein Nest hinter einem engen Spalt – ist die Beseitigung des Nestes ebenfalls nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.

Hornissen sind besonders geschützt

Der Hornissenbestand ist in den letzten Jahrzehnten bundesweit zurückgegangen, weil sich die Lebensbedingungen der Insekten verschlechtert haben. Hornissen sind deshalb nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt. Grundsätzlich dürfen Hornissen daher nicht getötet und ihre Bauten nicht zerstört werden.

Hornissen sind nützliche Insekten: Neben Obst- und Pflanzensäften ernähren sie sich vor allen Dingen von Käferlarven, Fliegen und anderen Insekten. So verhindern sie, dass sich Schädlinge zu stark vermehren.

Wespen, Hummeln und Wildbienen

Hummeln und Wildbienen sind genauso wie Wespen geschützt. Auch hier ist eine Umsiedlung oder Beseitigung nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.

Für Wespen gelten nicht ganz so strenge Regeln. Die meisten hier vorkommenden Arten sind zwar nicht so wie Hornissen geschützt. Aber auch Wespen dürfen nicht willkürlich beeinträchtigt werden. Das Beunruhigen oder Töten ist deshalb nur erlaubt, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt.

Verhaltenstipps

Hornissen sind - sofern sie nicht besonders von Menschen gereizt werden - nicht übermäßig angriffslustig. Studien zur Folge ist Hornissengift nicht gefährlicher als Bienengift. Besondere gesundheitliche Probleme können allerdings bei allergischen Reaktionen auftreten. Um die Tiere nicht zu reizen, sollten in einem Umkreis von etwa vier Metern vom Nest Störungen wie besonders hastige Bewegungen oder das Verstellen der Flugbahn vermieden werden.

  • Online-Antrag
  • Optional: Foto des Insektennestes oder der Stechinsekten

Im Regelfall innerhalb einer Woche.

Bearbeitungsgebühr: 35 Euro

  • § 67 Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundesartenschutzverordnung
  1. 02921 30-2240
  2. unb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
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Hornissen, Stechinsekten, Bienen, Hummeln, Imker, Honigbiene