Der Amtsärztliche Dienst kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen der im Kreis Soest verstorbenen Bürgerinnen und Bürger. Die Todesbescheinigungen werden beim Gesundheitsamt des Kreises aufbewahrt. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes führen eine zweite Leichenschau vor jeder Feuerbestattung im Kreis Soest durch, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Das erfolgt arbeitstäglich im Krematorium Werl.
Eine zweite Leichenschau wird auch vor Überführung einer Leiche ins Ausland durchgeführt. Ein entsprechendes ärztlich unterschriebenes Zeugnis wird für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt.
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest berechnet und in Rechnung gestellt.
Dr.
Ansgar
Brockmann
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3561
- Ansgar.Brockmann@Kreis-Soest.de
Hansjörg
Schulze
Kreishaus
Montag
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Freitag
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- Hansjoerg.Schulze@Kreis-Soest.de
Bestattungswesen
Der Amtsärztliche Dienst kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen der im Kreis Soest verstorbenen Bürgerinnen und Bürger. Die Todesbescheinigungen werden beim Gesundheitsamt des Kreises aufbewahrt. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes führen eine zweite Leichenschau vor jeder Feuerbestattung im Kreis Soest durch, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Das erfolgt arbeitstäglich im Krematorium Werl.
Eine zweite Leichenschau wird auch vor Überführung einer Leiche ins Ausland durchgeführt. Ein entsprechendes ärztlich unterschriebenes Zeugnis wird für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest berechnet und in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen