Der Amtsärztliche Dienst kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen der im Kreis Soest verstorbenen Bürgerinnen und Bürger. Die Todesbescheinigungen werden beim Gesundheitsamt des Kreises aufbewahrt. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes führen eine zweite Leichenschau vor jeder Feuerbestattung im Kreis Soest durch, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Das erfolgt arbeitstäglich im Krematorium Werl.
Eine zweite Leichenschau wird auch vor Überführung einer Leiche ins Ausland durchgeführt. Ein entsprechendes ärztlich unterschriebenes Zeugnis wird für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt.
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest berechnet und in Rechnung gestellt.
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Dr.
Rolf
Cramer
- Telefon
- 02921 30-2577
- rolf.cramer@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Hansjörg
Schulze
- Telefon
- 02921 30-3182
- Hansjoerg.Schulze@Kreis-Soest.de
Bestattungswesen
Der Amtsärztliche Dienst kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Todesbescheinigungen der im Kreis Soest verstorbenen Bürgerinnen und Bürger. Die Todesbescheinigungen werden beim Gesundheitsamt des Kreises aufbewahrt. Von jeder Todesbescheinigung geht eine Abschrift an das Statistische Landesamt, damit dort eine Todesursachenstatistik erstellt werden kann.
Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes führen eine zweite Leichenschau vor jeder Feuerbestattung im Kreis Soest durch, um einen nicht natürlichen Tod auszuschließen. Das erfolgt arbeitstäglich im Krematorium Werl.
Eine zweite Leichenschau wird auch vor Überführung einer Leiche ins Ausland durchgeführt. Ein entsprechendes ärztlich unterschriebenes Zeugnis wird für die Ausstellung eines Leichenpasses benötigt.
Kosten
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest berechnet und in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen