Das Katasteramt des Kreises Soest stellt Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen sowie Unschädlichkeitszeugnisse aus. Informationen zu den verschiedenen Bescheinigungen und den Kosten, die anfallen, hat das Katasteramt zusammengestellt.
- Eine Grenzbescheinigung ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, in der das Grundstück mit sämtlichen aktuell vorhandenen Gebäuden abgebildet ist. In einem Text zum Kartenauszug wird dokumentiert, ob und inwieweit Grenzüberschreitungen, also Überbauten, vorliegen.
- Eine Entfernungsbescheinigung benennt die kürzeste befahrbare beziehungsweise begehbare Strecke zwischen zwei Liegenschaften, zum Beispiel zwischen Wohnhaus und Schule. Die Bescheinigung wird in manchen Fällen beim Antrag für eine Schülerfahrkarte benötigt.
- Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Diese Bescheinigung ist zum Beispiel nötig, um Rechte oder Berechtigte nachzuverfolgen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Unschädlichkeitszeugnis
Ist ein Grundstück belastet, beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder dinglichen Rechten, so kann dennoch ein Teil dieses Grundstücks als Trennstück frei von Belastungen auf einen anderen Eigentümer übertragen werden. Hierfür muss allerdings in einem Unschädlichkeitszeugnis festgestellt werden, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder für mögliche Gläubiger unschädlich ist. Unschädlich bedeutet, dass sich daraus keine Nachteile ergeben.
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
- Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
- Grenzbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde) - zuzüglich 30 Euro für einen Flurkartenauszug bis DIN A3. - Entfernungsbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde). In Einzelfällen kostenfrei. - Identitätsbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde). - Unschädlichkeitszeugnis:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde), höchstens jedoch 5 000 Euro.
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugestellt wurde.
Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Christoph
Schnatmann
Kreishaus
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- Telefon
- 02921 30-2372
- katasteramt.archiv@kreis-soest.de
Bescheinigungen
Das Katasteramt des Kreises Soest stellt Grenzbescheinigungen, Entfernungsbescheinigungen, Identitätsbescheinigungen sowie Unschädlichkeitszeugnisse aus. Informationen zu den verschiedenen Bescheinigungen und den Kosten, die anfallen, hat das Katasteramt zusammengestellt.
- Eine Grenzbescheinigung ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, in der das Grundstück mit sämtlichen aktuell vorhandenen Gebäuden abgebildet ist. In einem Text zum Kartenauszug wird dokumentiert, ob und inwieweit Grenzüberschreitungen, also Überbauten, vorliegen.
- Eine Entfernungsbescheinigung benennt die kürzeste befahrbare beziehungsweise begehbare Strecke zwischen zwei Liegenschaften, zum Beispiel zwischen Wohnhaus und Schule. Die Bescheinigung wird in manchen Fällen beim Antrag für eine Schülerfahrkarte benötigt.
- Mit einer Identitätsbescheinigung können historische Flurstücke ermittelt oder aktuelle Flurstücke aus historischen abgeleitet werden. Diese Bescheinigung ist zum Beispiel nötig, um Rechte oder Berechtigte nachzuverfolgen, die im Grundbuch eingetragen sind.
Unschädlichkeitszeugnis
Ist ein Grundstück belastet, beispielsweise mit einer Hypothek, einer Grund- oder Rentenschuld oder dinglichen Rechten, so kann dennoch ein Teil dieses Grundstücks als Trennstück frei von Belastungen auf einen anderen Eigentümer übertragen werden. Hierfür muss allerdings in einem Unschädlichkeitszeugnis festgestellt werden, dass die Rechtsänderung für die Inhaber von Rechten oder für mögliche Gläubiger unschädlich ist. Unschädlich bedeutet, dass sich daraus keine Nachteile ergeben.
Onlinedienste
Notwendige Unterlagen
Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Kosten
- Grenzbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde) - zuzüglich 30 Euro für einen Flurkartenauszug bis DIN A3. - Entfernungsbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde). In Einzelfällen kostenfrei. - Identitätsbescheinigung:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde). - Unschädlichkeitszeugnis:
Die Bearbeitungsgebühr ergibt sich nach Zeitaufwand individuell für jeden Antrag (Zeitgebühr von 23 Euro je angefangene Arbeitsviertelstunde), höchstens jedoch 5 000 Euro.
Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugestellt wurde.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
- Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse