Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Hängt vom Einzelfall ab.
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Lea Sophie
Schwarz
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2514
- lea-sophie.schwarz@kreis-soest.de
Antje
Boomgaarden
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2522
- Fax
- +49 2921 30-2397
- antje.boomgaarden@kreis-soest.de
Nadia
Riekenbrauck
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2989
- Fax
- +49 2921 30-2397
- nadia.riekenbrauck@kreis-soest.de
Stefanie
Kruggel
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3421
- stefanie.kruggel@kreis-soest.de
Beratung bei Trennung und Scheidung
Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII