Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
Hängt vom Einzelfall ab.
Laura
Köhne
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3892
- laura.koehne@Kreis-Soest.de
Arno
Willeke
Kreishaus
Montag
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Dienstag
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-3062
- arno.willeke@kreis-soest.de
Marie-Claire
Heußen
Kreishaus
Montag
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Dienstag
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2032
- marie-claire.heussen@kreis-soest.de
Anja
Thielker
Kreishaus
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2011
- Fax
- +49 2921 30-3164
- anja.thielker@kreis-soest.de
Beratung bei Trennung und Scheidung
Die Jugendhilfe berät Eltern und Kinder, wie sie mit Trennung und Scheidung umgehen können. Für die psychosoziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, dass sie ständig Kontakt zu beiden Elternteilen haben und dass sich die Eltern einig sind, denn: Für die Kinder liegt das Problem nicht in der Scheidung der Eltern, sondern in der unversöhnlichen Haltung der Eltern zueinander.
Eltern, die sich trennen oder scheiden lassen und die davon betroffenen Kinder können sich unmittelbar an die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Regionalen Sozialdienstes wenden.
Kontakt
Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die gewöhnliche und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Schädigungen des Kindes oder Jugendlichen befürchtet werden müssen. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich über das Kontaktformular unter den Links an die jeweilige Ansprechperson wenden.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII