Stefanie
Heckhuis
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3184
- Fax
- 02921 30-2644
- stefanie.heckhuis@kreis-soest.de
Behindertenberatung
Die Beratungsstelle im Gesundheitsamt ist Anlaufstelle und Koordinationsstelle für behinderte oder chronisch kranke Menschen unabhängig von Alter, Krankheit und Behinderung sowie deren Angehörige. Darüber hinaus können sich Personen, die beruflich mit behinderten Menschen Kontakt haben und gezielte Informationen wünschen, an die Beratungsstelle wenden. Die Beratung beinhaltet eine individuelle Hilfestellung, bei der den Betroffenen auch der Zugang zu ihren Rechten eröffnet oder erleichtert wird.
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung berät und bietet Hilfe bei
- persönlichen und psychosozialen Fragen in oft schwieriger Lebenssituation,
- der Wahrnehmung von rechtlichen Ansprüchen, wie zum Beispiel Schwerbehindertenangelegenheiten, Leistungen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage, Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, persönliches Budget,
- der Vermittlung von familienentlastenden Diensten,
- der behindertengerechten Umgestaltung des Wohnumfeldes und
- nimmt Aufgaben als Kontaktperson für Gehörlose war.
Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen beim Kreis Soest ist für den östlichen Teil des Kreisgebietes mit Sitz in Lippstadt zuständig. In den Zuständigkeitsbereich gehören neben Lippstadt die Städte Erwitte, Geseke, Rüthen sowie die Gemeinde Anröchte. Ein zusätzliches Beratungsangebot hält die Lebenshilfe für Behinderte Lippstadt e. V., Mastholter Straße 46 in 59555 Lippstadt, vor.
Die Aufgaben für den westlichen Teil des Kreisgebietes nimmt die Beratungsstelle der Diakonie Ruhr-Hellweg war. Die Beratungsstelle hat ihren Sitz in der Wiesenstraße 15, 59494 Soest.
Sprechzeiten
- Mittwoch 8 bis 10 Uhr
- Weitere Termine nach Vereinbarung.
Links
Notwendige Unterlagen
Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bearbeitungsdauer
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Rechtsgrundlagen
§ 16 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)