Begleitetes Fahren ab 17

In der Bundesrepublik Deutschland können 17-jährige, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und/oder BE bestanden haben, schon vor ihrem 18. Geburtstag zusammen mit einer Begleitperson innerhalb Deutschlands mit einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Um am begleitenden Fahren teilnehmen zu können, müssen einige Regeln beachtet werden.

Fahrstunde. Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com
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  • Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 Jahren und sechs Monaten gestellt werden. Die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, müssen dem Antrag zustimmen. Bis zum 18. Geburtstag dürfen Fahranfängerinnen und Fahranfänger nur mit den in der Fahrerlaubnis aufgeführten Begleitpersonen fahren.
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die EU/ EWR-Fahrerlaubnisklasse B besitzen und darf maximal mit 1 Punkt im Fahreignungsregister eingetragen sein.
  • Es können mehrere Begleitpersonen angegeben werden.

Nach bestandener Prüfung bis zum 18. Lebensjahr

In der Regel wird direkt nach bestandener Prüfung durch den Fahrprüfer eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt. Damit darf bereits vor dem 18. Geburtstag innerhalb Deutschlands in Begleitung Auto gefahren werden.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt die vorläufige Fahrerlaubnis auch zum Fahren ohne eine Begleitperson. Sie ist jedoch längstens für drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.

In der Regel wird Ihnen der endgültige EU-Kartenführerschein ein bis zwei Wochen nach Erreichen des 18. Lebensjahres durch die Bundesdruckerei in Berlin direkt nach Hause zugesandt.

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    • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Fahrerlaubnis
    • Antrag auf Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17" mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter sowie deren Personalausweise/Reisepässe in Kopie, in anderen Fällen: Sorgerechtsnachweis (zum Beispiel Gerichtsurteil, Sterbeurkunde, Adoptionsbeschluss)
    • Bescheinigung Schulung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
    • Personalausweis, Pass oder Ausweis- / Passkopie des Antragstellers
    • biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!
    • Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei Fahrschulen)
    • Einverständniserklärung jeder angegebenen Begleitperson mit deren Unterschrift
    • Kopie des Führerscheins und des Personalausweises/Reisepasses jeder angegebenen Begleitperson

Der Antrag für begleitetes Fahren muss in einer der Zulassungsstellen in Soest oder Lippstadt abgegeben werden.

Antrag für begleitetes Fahren:

  • 65,80 Euro (inklusive einer Begleitperson, mit Probezeit)
  • 65,00 Euro (inklusive einer Begleitperson, ohne Probezeit)
  • jede weitere Begleitperson 8,30 Euro.

Vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Prüfung:

  • die erste vorläufige Fahrberechtigung für das begleitete Fahren mit 17 ist in den Antragsgebühren enthalten
  • mindestens 19,50 Euro kostet jede weitere vorläufige Fahrberechtigung mit Erweiterung der Begleitperson
  • 8,70 Euro kostet jede weitere vorläufige Fahrberechtigung ohne Änderungen
  • Gegebenenfalls 30,70 Euro eidesstattliche Versicherung bei Ersatz oder Verlust  

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Passverordnung (PassV) - Anlage 8
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
Begleitetes Fahren, begleitendes Fahren, Bf17

Infoboxen

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