Bauvoranfrage

Vor dem Einreichen des endgültigen Bauantrags können einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Zulässigkeit eines Standortes, vorab durch einen Vorbescheid geklärt werden. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Er gilt für zwei Jahre, das heißt, die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden.

Noch nicht fertiggestelltes Haus. Foto: © Horst Schmidt - Fotolia.com
Foto: © Horst Schmidt - Fotolia.com

Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag hin jeweils um ein Jahr verlängert werden. 

Alle notwendigen Formulare für eine Bauvoranfrage finden Sie auf der Seite "Baugenehmigung".

Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:

  • Vordruck Antrag auf Vorbescheid,
  • Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
  • Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
  • Baubeschreibung.

Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 Euro und richten sich nach dem Aufwand der Prüfung.

  • Baugesetzbuch (Bau GB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
  • Gebührengesetz (GebG NRW)
  • Gebührenkatalog
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Bauvoranfrage, Bauantrag, Vorbescheid, Bauvoranfrage

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Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
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