Vor dem Einreichen des endgültigen Bauantrags können einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Zulässigkeit eines Standortes, vorab durch einen Vorbescheid geklärt werden. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Er gilt für zwei Jahre, das heißt, die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden.
Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag hin jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Alle notwendigen Formulare für eine Bauvoranfrage finden Sie auf der Seite "Baugenehmigung".
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung.
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 Euro und richten sich nach dem Aufwand der Prüfung.
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Angela
Heimeier
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3823
- angela.heimeier@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Gieschen
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2437
- bauaufsicht@kreis-soest.de
Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen des endgültigen Bauantrags können einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben, wie zum Beispiel die Zulässigkeit eines Standortes, vorab durch einen Vorbescheid geklärt werden. Mit dem Vorbescheid erhält man eine rechtsverbindliche Auskunft. Er gilt für zwei Jahre, das heißt, die Behörde kann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die bereits im Vorbescheidsverfahren geprüft wurden.
Die Geltungsdauer kann auf formlosen schriftlichen Antrag hin jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Alle notwendigen Formulare für eine Bauvoranfrage finden Sie auf der Seite "Baugenehmigung".
Notwendige Unterlagen
Es müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der gestellten Fragen notwendig sind. Zur Prüfung, ob ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf, muss man folgende Unterlagen einreichen:
- Vordruck Antrag auf Vorbescheid,
- Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- Baubeschreibung.
Kosten
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage betragen mindestens 50 Euro und richten sich nach dem Aufwand der Prüfung.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (Bau GB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührengesetz (GebG NRW)
- Gebührenkatalog
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Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
gerechter Gebäude.