Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kunschek
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- +49 2921 30-2600
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Pannock
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2600
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden.
Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Kosten
- Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)