Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)

Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden.

Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Der Internetauftritt wird aktuell aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) überarbeitet.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Details
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Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.