Aufenthaltstitel und Abholung

Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels müssen Sie bis zu 12 Wochen Zeit einplanen. Daher kontaktieren Sie uns rechtszeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis über unser Kontaktformular.

Das Aufenthaltsrecht sieht folgende Aufenthaltstitel vor:

  • Visum
  • befristete Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte
  • mobile ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
  • Aufenthaltsdokument-GB

Bis auf das Visum werden die Genehmigungen als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Ausländerbehörde entscheidet über den Antrag und die Art des Aufenthaltstitels und übermittelt die Daten einschließlich einem Passbild und den Fingerabdrücken an die Bundesdruckerei. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel produziert und anschließend der Behörde zur Aushändigung übersandt.

Je nachdem aus welchem Grund Sie sich im Kreis Soest aufhalten, sind unterschiedliche Unterlagen für die Erteilung / Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Abholung des Aufenthaltstitels (eAT)

  1. Nach Ihrer persönlichen Vorsprache für die Aufnahme biometrischer Daten bis zur Aushändigung im Service-Center dauert es aktuell rund 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  2. In der eAT-Webauskunft erfahren Sie, ob der von Ihnen beantragte elektronische Aufenthaltstitel, Reiseausweis fertig gestellt ist und zur Abholung bereit liegt.
  3. Die Abholung von Aufenthaltstiteln ohne Terminvereinbarung ist ab Februar 2025 zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
    • Dienstag: 13 - 16 Uhr
    • Mittwoch: 8- 12 Uhr
    • Donnerstag: 13 - 17 Uhr
    • Freitag:  8 - 12 Uhr.
  4. Sollten Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nicht persönlich abholen können, geben Sie bitte der von Ihnen zur Abholung beauftragten Person eine Vollmacht und alle unten aufgeführten Dokumente mit. Dies gilt auch, wenn Eltern den elektronischen Aufenthaltstitel ihrer volljährigen Kinder abholen möchten. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen.

Benötigte Unterlagen:

  • aktuell gültiger Nationalpass,
  • alter elektronischer Aufenthaltstitel inklusive Zusatzblatt (sofern ausgestellt),
  • Fiktionsbescheinigung (sofern ausgestellt),
  • alter Reiseausweis (sofern ausgestellt),
  • sonstige Ausweispapiere (sofern ausgestellt),
  • Vollmacht
  • Nach der Aufnahme biometrischer Daten bis zur Bereitstellung für die Abholung im Service-Center dauert es aktuell rund 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details
  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
Osthofen-Thomä-Wallstraße 2 (Eingang)
59494 Soest