Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer, die im Besitz einer Duldung sind und eine Berufsausbildung aufnehmen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie bietet die Chance, im Anschluss daran eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre zu beantragen.

Voraussetzungen 

  • Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Beruf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
  • Aufnahme beziehungsweise Absolvierung einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf, für den die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, anschlussfähig ist und dazu eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt

Zusätzlich müssen noch in der Regel die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis (Passpflicht, Lebensunterhaltssicherung) erfüllt sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, fragen Sie uns gerne. 

Ausschlussgründe 

In folgenden Fällen darf keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden:

  • Sie sind bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis noch nicht drei Monate im Besitz einer Duldung, sofern die Ausbildung nicht als Asylbewerber begonnen wurde
  • Ihre Identität wurde nicht im Rahmen der geltenden Fristen geklärt
  • Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten von insgesamt mehr als 50 Tagessätzen
  • Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen oder deren Unterstützung
  • Es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor
  • Sie besitzen eine Aufenthaltsgestattung oder eine Aufenthaltserlaubnis

Termin vereinbaren

Bitte beachten: Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Einen Termin übersenden wir Ihnen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Geltungsdauer

Falls Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie für die Dauer der Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis erhält den Zusatz, dass Ihnen die Ausbildung bei Ihrem Ausbildungsbetrieb erlaubt ist. Sollten Sie Ihren Ausbildungsbetrieb wechseln wollen, geben Sie uns bitte frühzeitig Bescheid, damit wir die Änderung Ihrer Aufenthaltserlaubnis prüfen können.

Ihr Ausbildungsbetrieb erhält bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ein Informationsschreiben und ist verpflichtet die Ausländerbehörde zu informieren, sollte das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen werden. 

Die erteilte Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen, wenn das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet oder abgebrochen werden oder Sie werden wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt (über 50 Tagessätze) oder Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen herstellen oder diese unterstützen.

Beschäftigung

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt darüber hinaus für die Dauer der Berufsausbildung zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche.

Ausbildungsplatz verloren, was nun?

Wenn Sie Ihren Ausbildungsplatz verlieren oder die Ausbildung abbrechen, ist Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht mehr gültig. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden, kann die Ausländerbehörde jedoch einmalig die Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate zum Zwecke der Suche verlängern. Sollten Sie in den sechs Monaten keinen passenden Ausbildungsplatz finden, muss geprüft werden, ob anderweitige Duldungsgründe bestehen oder Sie das Bundesgebiet verlassen müssen.

Perspektive

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Berufsausbildung ist für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine weitere Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von zwei Jahren zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach Ausübung einer zweijährigen der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung zu jeder Beschäftigung.

Die erteilte Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen, wenn das der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zugrundeliegende Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in Ihrer Person liegen, aufgelöst wird oder ein Ausschlussgrund eintritt.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Berufsausbildung beantragen wollen, übersenden Sie bitte folgende Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie eines Identitätsnachweises gegebenenfalls mit Übersetzung
  • aktuelles Passfoto
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Berufsausbildungsvertrag sowie die Eintragungsbestätigung der zuständigen Stelle beziehungsweise Kammer (zum Beispiel Handwerkskammer)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

  • bis zu 100 Euro
  • Ausländer, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sind von der Gebühr befreit.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • § 16g AufenthG,
  • §§ 45 Nr. 1, 53 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV 
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
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    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
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