Aufenthaltserlaubnis für Vorbereitung eines Studiums

Ausländerinnen und Ausländer, die noch nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen, können nach ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung erhalten.

Die Studienvorbereitung umfasst die Teilnahme an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, die Teilnahme am Studienkolleg sowie das Absolvieren von studienvorbereitenden Praktika. Die Einreisebestimmungen sind einzuhalten.

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Nach dem Abschluss Ihrer Studienvorbereitung können Sie grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In der Regel wird dies die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums sein.

Während der Studienvorbereitung ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in folgenden Fällen möglich:

  • Wechsel zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
  • Wechsel zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft
  • Wechsel zur Ausübung einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c Abs. 2 AufenthG)
  • Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung)

Erwerbstätigkeit

Während Ihres Aufenthalts zum Zwecke der Studienvorbereitung ist die Aufnahme einer Beschäftigung in der Regel nur in der Ferienzeit erlaubt sowie die Ausübung eines studienvorbereitenden Praktikums.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienvorbereitung beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • ein aktuelles Passfoto
  • ein ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 992 Euro pro Monat / 11.904 Euro pro Jahr; Verpflichtungserklärung
  • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
  • Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
  • Nachweis über die Teilnahme an der Studienvorbereitung (zum Beispiel Sprachkursbescheinigung, Bescheinigung vom Studienkolleg, Praktikumsvertrag)

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach der Prüfung Ihres Anliegens.

  • bis zu 12 Wochen
  • bis zu 100 Euro

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  1. 02921 30-3090
  2. aufenthalt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Details

So erreichen Sie uns

  • Aktuell ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich.
  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren oder zu verschieben
  • Ihre persönliche Vorsprache ist jedoch nur für unabdingbar wichtige Erledigungen notwendig – wie zum Beispiel für die Erfassung biometrischer Daten. Die eigentliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anliegen und Anträge findet ohne Ihre Anwesenheit statt
  • Terminsprechstunden:
    • Montag von 8 bis 16 Uhr
    • Dienstag von 7 bis 16 Uhr
    • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
    • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Wenn Sie Fragen zum Aufenthalt, zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels, zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung zu Besuchszwecken oder zum Integrationskurs haben, können Sie uns telefonisch (Tel. 02921-30-3090) zu folgenden Zeiten erreichen: 

  • Montag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag von 8 bis 12 Uhr
  • Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12 Uhr

Kreis Soest
Migration und Aufenthalt
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