Aufenthaltsdokument-GB für britische Staatsangehörige
Migration und Aufenthalt
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Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
8 bis 12 Uhr
- Telefon
- 02921 30-3090
- aufenthalt@kreis-soest.de
Britische Staatsangehörige benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder ein Aufenthaltsdokument-GB. Ein Aufenthaltsdokument-GB ist in der Regel 10 Jahre gültig und bescheinigt das Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen. Die Beschäftigung und selbständige Tätigkeit sind damit erlaubt.
Aufenthaltsdokument-GB
Folgende Personengruppen können ein Aufenthaltsdokument-GB erhalten:
- Personen mit britischer Staatsangehörigkeit
- Bezeichnung „British Citizen“.
- Sie besitzen neben der britischen Staatsangehörigkeit nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Familienangehörige ohne britische Staatsangehörigkeit eines Briten. Der Familienangehörige darf nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen.
Voraussetzungen für ein Aufenthaltsdokument GB für alle oben genannten Personengruppen:
- Sie hatten Ihren Wohnsitz spätestens bis zum 31.12.2020 nach Deutschland verlegt.
- Sie haben bis spätestens 30. Juni 2021 Ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde angezeigt. Im Kreis Soest lebende britische Staatsangehörige, welche einwohnermelderechtlich bereits bekannt waren, wurden seitens der Ausländerbehörde in einem persönlichen Schreiben mit beigefügtem Anzeigebogen angeschrieben.
Neuer Reisepass oder Gültigkeit abgelaufen?
Sie haben einen neuen Reisepass erhalten oder die Kartengültigkeit des Aufenthaltsdokuments ist abgelaufen?
- Der Ablauf der Kartengültigkeit oder die Ausstellung eines neuen Passes hat keine Auswirkung auf Ihr Aufenthaltsrecht. Dies besteht auch bei abgelaufener Karte oder vom Karteneintrag abweichender Passnummer bis zu dem auf der Kartenrückseite eingetragenen Gültigkeitsdatum fort.
- Eine Abweichung von Pass- und Kartengültigkeit könnte aber zu Problemen zum Beispiel bei der Identitätsüberprüfung bei Grenzkontrollen, Behörden, Banken und Versicherungen führen. Wir empfehlen daher, die Geltungsdauer des bestehenden Aufenthaltsrechts auf eine neue Karte übertragen zu lassen.
Aufenthaltsdokument GB verloren
Sie haben das Aufenthaltsdokument-GB verloren? Dann sollten Sie sich Ihr Aufenthaltsdokument-GB neu ausstellen ("übertragen") lassen.
- Für eine Verlustanzeige nutzen Sie bitte das Formular-Verlustanzeige eines Dokuments.
- Für eine Neuausstellung eines Aufenthaltsdokuments-GB nutzen Sie bitte unseren Onlinedienst
Nachdem Sie die Unterlagen eingereicht haben, können Sie über unsere Terminvereinbarung einen Termin vereinbaren. Sollten Sie diesen Dienst nicht in Anspruch nehmen, wird Ihnen einen Termin mitgeteilt.
Familiennachzug
Nachziehen können Angehörige von hier lebenden britischen Staatsangehörigen und ihren Ehe- und Lebenspartnern, egal welcher Staatsangehörigkeit. Sie können auf Grund ihrer familiären Bindung zu dem britischen Staatsangehörigen, der vom Austrittsabkommen begünstigt ist, in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, wenn diese bereits vor dem 01.01.2021 bestand.
Begünstigte Familienangehörige sind
- Ehegatten,
- Lebenspartner,
- Verwandte in gerader absteigender Linie (Kinder, Enkelkinder, usw.) des britischen Staatsangehörigen oder des Ehegatten oder des Lebenspartners, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesem Unterhalt gewährt wird, und
- Verwandte in gerader aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern, usw.) des britischen Staatsangehörigen oder des Ehegatten oder des Lebenspartners, denen von diesem Unterhalt gewährt wird.
In den Fällen des Familiennachzugs, in denen die zeitlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Austrittsabkommens nicht erfüllt sind, weil die erforderliche Bindung als Familienangehöriger nicht bereits am 31.12.2020 bestanden hatte, richtet sich der Familiennachzug nach den allgemeinen Regelungen des Aufenthaltsrechts.
Aufenthaltsbeendigung
- Wenn Sie noch nicht zum Daueraufenthalt berechtigt sind, dürfen Sie sich in der Regel höchstens 6 Monate im Jahr außerhalb Deutschlands aufhalten. Eine einmalige Abwesenheit bis zu 12 Monaten ist aus wichtigen Gründen (z.B. Schwangerschaft, schwere Krankheit, Studium) möglich.
- Wenn Sie ein Daueraufenthaltsrecht besitzen, verlieren Sie dieses, wenn Sie sich fünf aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Deutschlands befinden.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Ihr neuer Pass
- Ihr alter Pass
- Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
- Ihr Aufenthaltsdokument-GB
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
Bearbeitungsdauer
- bis zu 6 Wochen
Kosten
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Rechtsgrundlagen
- § 16 Absatz 1 FreizügG/EU i.V.m. Artikel 18 Absatz 4 Austrittsabkommens
- § 47 Absatz 3 AufenthV i.Vm. § 1 Absatz 1 PAuswGebV