Felix
Schulte
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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- Telefon
- 02921 30-2266
- felix.schulte@kreis-soest.de
Anregungen und Beschwerden an den Kreistag
Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner des Kreises, die oder der seit mindestens drei Monaten in dem Kreis wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden an den Kreistag zu wenden.
Bitte beachten Sie: Für Kritik, Lob oder Ideen zur Arbeit der Kreisverwaltung kontaktieren Sie uns bitte über unsere Seite „Kritik, Lob & Ideen“.
Diese Personen nennt man Petenten. Anregungen und Beschwerden müssen eine Angelegenheit betreffen, die in den Aufgabenbereich des Kreises Soest fällt. Ist eine Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unterzeichnet, so muss diese Gemeinschaft eine Person benennen, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Anregungen und Beschwerden an den Kreistag bearbeitet der Kreisausschuss, es sei denn, es ist ausschließlich der Kreistag oder die Landrätin gemäß der Kreisordnung NRW zuständig. Werden lediglich Fragen, Erklärungen oder Ansichten eingereicht, werden diese an den Absender ohne weitere Beratung zurückgeschickt. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, informiert die Landrätin die Petenten über das Ergebnis.
Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich des Kreises Soest fallen, leitet die Geschäftsstelle des Kreistages an die zuständige Stelle weiter. Die Petenten werden darüber informiert.
Erfüllt der Inhalt der Anregung oder Beschwerde einen Strafbestand, soll der Kreisausschuss von ihrer Prüfung absehen. Dies gilt auch, wenn sie erneut vorgetragen wird und sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Außerdem kann von einer Prüfung abgesehen werden, solange das Antragsbegehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Klageverfahrens ist.
Für eine ordnungsgemäße Beratung müssen alle erforderlichen Unterlagen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Solange nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Beratung ausgesetzt werden.
Notwendige Unterlagen
Unterschriebene schriftliche Anregung oder Beschwerde
Bearbeitungsdauer
Anregungen und Beschwerden werden in der nächsten stattfindenden Kreisausschusssitzung bearbeitet.
Rechtsgrundlagen
§ 20 Hauptsatzung des Kreises Soest