Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Anregungen und Beschwerden an den Kreistag

Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner des Kreises, die oder der seit mindestens drei Monaten in dem Kreis wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in der Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden an den Kreistag zu wenden.


Bitte beachten Sie: Für Kritik, Lob oder Ideen zur Arbeit der Kreisverwaltung kontaktieren Sie uns bitte über unsere Seite „Kritik, Lob & Ideen“.


Diese Personen nennt man Petenten. Anregungen und Beschwerden müssen eine Angelegenheit betreffen, die in den Aufgabenbereich des Kreises Soest fällt. Ist eine Anregung oder Beschwerde von mehr als zehn Personen unterzeichnet, so muss diese Gemeinschaft eine Person benennen, die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten.

Anregungen und Beschwerden an den Kreistag bearbeitet der Kreisausschuss, es sei denn, es ist ausschließlich der Kreistag oder die Landrätin gemäß der Kreisordnung NRW zuständig. Werden lediglich Fragen, Erklärungen oder Ansichten eingereicht, werden diese an den Absender ohne weitere Beratung zurückgeschickt. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, informiert die Landrätin die Petenten über das Ergebnis.

Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich des Kreises Soest fallen, leitet die Geschäftsstelle des Kreistages an die zuständige Stelle weiter. Die Petenten werden darüber informiert.

Erfüllt der Inhalt der Anregung oder Beschwerde einen Strafbestand, soll der Kreisausschuss von ihrer Prüfung absehen. Dies gilt auch, wenn sie erneut vorgetragen wird und sich am Sachverhalt nichts geändert hat. Außerdem kann von einer Prüfung abgesehen werden, solange das Antragsbegehren Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Klageverfahrens ist.

Für eine ordnungsgemäße Beratung müssen alle erforderlichen Unterlagen in ausreichender Zahl eingereicht werden. Solange nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Beratung ausgesetzt werden.

Unterschriebene schriftliche Anregung oder Beschwerde

Anregungen und Beschwerden werden in der nächsten stattfindenden Kreisausschusssitzung bearbeitet.

§ 20 Hauptsatzung des Kreises Soest

  1. 02921 30-2301
  2. christin.thiemann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2266
  2. felix.schulte@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Anregung, Kreistag, Bürgerbeteiligung, Bürgerantrag