Amtsärztlicher Dienst

Die gutachterliche Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes in der Abteilung Gesundheit. Auftraggeber dieser Begutachtungen sind beispielsweise Behörden, öffentlich rechtliche Institutionen, Gerichte und vergleichbare Einrichtungen. Der Amtsärztliche Dienst ist für alle Personen zuständig, die ihren gemeldeten Wohnsitz im Kreis Soest haben.

Gespräch beim Arzt.© Judith Wedderwille/Kreis Soest
Foto: © Judith Wedderwille/Kreis Soest

Die Mediziner des Gesundheitsamtes führen unter anderem folgende Begutachtungen durch:

  • Begutachtungen gemäß beamtenrechtlicher Vorschriften
  • Sozialmedizinische Begutachtungen
  • Gutachten nach Schwerbehindertenrecht
  • Ordnungsbehördliche Begutachtungen im Asylverfahren
  • Gerichtsärztliche Begutachtungen
  • Begutachtungen im Rahmen des Bestattungswesens

Auftraggeber

Die Begutachtungen des Amtsärztlichen Dienstes können nur Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag geben.

Eine Ausnahme sind zum Beispiel Bescheinigungen über Kurmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden sollen, oder Bescheinigungen über Erkrankungen für die Familienkasse. Die betroffenen Personen können sich direkt an den Amtsärztlichen Dienst wenden.

Gleiches gilt für Zeugnisse zur Prüfungsfähigkeit. Wichtig ist, dass Prüflinge sich direkt am Prüfungstag in haus- oder fachärztliche Behandlung begeben und von dort ein ärztliches Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringen.

Untersuchung

Bei der Untersuchung erfragen Arzt oder Ärztin die Krankenvorgeschichte und die bestehenden Beschwerden, um einen aktuellen körperlichen und psychischen Befund zu erheben. Fremdbefunde werten sie aus.

Abhängig von den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der Fragestellung erhält der Auftraggeber der Begutachtung ein Gutachten, wenn der untersuchende Arzt von der Schweigepflicht entbunden worden ist.

Zur Untersuchung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis
  • Auftragsschreiben der Behörde, falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt
  • Relevante Unterlagen, wie Arzt- oder Krankenhausberichte, EKG, Röntgenbilder, Laborbefunde
  • Ausgefüllter Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte

Etwa drei bis vier Wochen.

Die Gebühren werden nach dem zeitlichen Aufwand in der Regel gemäß der Gebührenordnung des Kreises Soest zuzüglich eventueller Sonderleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet und je nach Auftrag entweder direkt dem Auftraggeber oder der untersuchten Person in Rechnung gestellt.

Zahlungsarten: Überweisung

Bundes- und Landesbeamtengesetz, Sozialgesetzbuch, Beihilfeverordnung, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

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