Amtlicher Lageplan

Amtliche Lagepläne sind erforderlich zur Eintragung einer Baulast und zur Genehmigung einer Grundstücksteilung eines bebauten Grundstücks. Manchmal ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Amtlicher Lageplan auch für einen Bauantrag erforderlich.

Amtlicher Lageplan. Foto: Kreis Soest
Amtlicher Lageplan. Foto: Kreis Soest

In den folgenden Fällen wird ein Amtlicher Lageplan benötigt:

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Im Amtlichen Lageplan zum Bauantrag werden – auf Grundlage der Flurkarte – das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück, die rechtmäßigen Grenzen, die Umringsmaße, die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken, die Angaben zur Höhenlage der geplanten baulichen Anlage und des vorhandenen Geländes, Angaben zur Entwässerung und zum Baumbestand sowie weitere planungsrelevante Angaben eingetragen.

Amtlicher Lageplan zur Eintragung einer Baulast

Für die Eintragung von Baulasten in das amtliche Baulastenverzeichnis ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Im Lageplan wird die von der Baulast betroffene Fläche gekennzeichnet und bemaßt.

Amtlicher Lageplan zur Genehmigung einer Grundstücksteilung

Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, bedarf es allgemein nach § 7 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Vermeidung von baurechtswidrigen Zuständen einer Teilungsgenehmigung. Zur Antragstellung ist dem zuständigen Bauordnungsamt in der Regel ein Amtlicher Lageplan vorzulegen, aus dem die geplante Teilungsgrenze und andere bauordnungsrechtlich relevante Gegebenheiten hervorgehen.

Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.

Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.

Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Hiernach ermitteln sich die Kosten je nach Art des Plans anhand der Antragsfläche und dem zutreffenden Bodenrichtwert sowie für amtliche Lagepläne zu Bauanträgen nach den Normalherstellungskosten (durchschnittliche Baukosten je nach Gebäudeart und Bruttogrundfläche) des geplanten Bauvorhabens.

Beispiel amtlicher Lageplan zum Bauantrag für ein unbebautes Grundstück:

  • Fläche des Baugrundstücks: 500 m² bis 1.000 m²
  • Grundrissfläche der geplanten Gebäude und Stellplätze: über 100 m²
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Normalherstellungskosten des geplanten Bauvorhabens: 100.000 Euro bis 350.000 Euro
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 2.498 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

 Beispiel amtlicher Lageplan zur Eintragung einer Baulast:

  • Summe der Grundstücksflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind: 5 bis 100 m²
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 1.347 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

Beispiel amtlicher Lageplan zur Genehmigung einer Grundstücksteilung:

  • Fläche des alten Flurstücks abzüglich der Fläche des größten neu
    entstehenden Flurstücks: 100 m² bis 500 m²
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Anzahl der neu entstehenden Flurstücke: 2
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 1.514 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
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