Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Denn auf dem Grundstück könnten in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.
Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:
- Grundstückseigentümer
- Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.
Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine „Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).
Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
- Umweltinformationsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Denn auf dem Grundstück könnten in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.
Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:
- Grundstückseigentümer
- Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.
Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine „Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).
Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
- Umweltinformationsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Andrea
Eckert
Kreishaus
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08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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- Telefon
- 02921 30-2206
- Fax
- +49 2921 30-2386
- andrea.eckert@kreis-soest.de
Altlastenkataster - Auskünfte
Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich vorher erkundigen, ob das Objekt im Kataster über Altlastverdachtsflächen und Altlasten erfasst ist. Denn auf dem Grundstück könnten in der Vergangenheit Abfälle abgelagert oder umweltgefährdende Stoffe verwendet worden sein.
Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:
- Grundstückseigentümer
- Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.
Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine „Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).
Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.
Downloads
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Bearbeitungsdauer
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Kosten
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
- Umweltinformationsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW