Abfallwirtschaftskonzept
Mit dem kommunalen Abfallwirtschaftskonzept möchte der Kreis Soest die Wiederverwertung und Beseitigung von Abfällen aus privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe so effizient und umweltverträglich wie möglich gestalten. Das Konzept wurde in mehreren Schritten vom Kreistag beschlossen und wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Folgende Ziele werden im Detail mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Soest verfolgt:
- Fördern der Abfallvermeidung,
- Sichern der bereits erreichten hohen Standards bei der Abfallverwertung und innovative Weiterentwicklung dieser Standards,
- Umweltverträgliches Behandeln und Entsorgen von Abfällen - unter Berücksichtigung der Steigerung des energetischen Nutzungspotenzials
- Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Reduzierung von Energie- und CO2-Emissionen,
- Optimieren der Kosten in der Abfallwirtschaft, um die Gebühren stabil zu halten
- Langfristiges Sichern der Abfallentsorgung.
Chronologie des Abfallwirtschaftskonzeptes
Das Abfallwirtschaftskonzept besteht aus mehreren Teilen und wurde mehrfach angepasst. Der erste Konzeptteil trifft Aussagen über die Entsorgungskonzeption bis 2005 und umfasst alle für die öffentliche Entsorgung anfallenden Abfälle aus privaten Haushalten und aus sonstigen Herkunftsbereichen (Industrie und Gewerbe).
Mit dem zweiten Teil wurde das Konzept fortgeschrieben. Abgeleitet aus der Systematik des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird zwischen Abfällen aus „Privaten Haushalten" und „Sonstigen Herkunftsbereichen" unterschieden.
- 1999 und 2002 hat der Kreistag das Abfallwirtschaftskonzept für den Bereich „Private Haushalte" bis 2015 fortgeschrieben und konkretisiert. Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in 2012 wird diese Fortschreibung in Teilschritten vollzogen sowie durch vom Kreistag beschlossene Maßnahmen umgesetzt. Hierzu gehören:
- die getrennte Sammlung von Metallen und Elektro-Kleingeräten über Depotcontainer seit 2012,
- die Optimierung der Altkleidersammlungen durch Kooperation mit karitativen Verbänden seit 2012,
- die Optimierung der getrennten Sperrmüllerfassung seit 2012,
- die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes in 2014 für den Teilbereich "Behandlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen" bis 2025,
- die Sicherung von Entsorgungskapazitäten durch Beteiligung am neuen Verbund der Müllverbrennungsanlage Hamm ab 1. Januar 2018 sowie
- die Sicherung weiterer Entsorgungskapazitäten durch Beteiligung an der Müllverbrennungsanlage Bielefeld ebenfalls ab 1. Januar 2018.
- Die Fortschreibung für den Bereich „Sonstige Herkunftsbereiche" beschreibt die zu erwarteten Abfallmengen und Entsorgungswege ebenfalls bis 2015; sie wurde 2004 vom Kreistag beschlossen. Auf Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes erfolgte eine Übertragung der Entsorgungspflichten für Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen (Gewerbe / Industrie) auf die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG). Somit handelt es sich um ein gemeinsames Konzept des Kreises Soest und der ESG.
Weiterentwicklung
Die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes erfolgt zurzeit durch politische Beschlüsse und direkte Umsetzung von Maßnahmen aufgrund aktueller gesetzlicher Anforderungen. Eine redaktionelle Zusammenfassung der bereits beschlossenen und umgesetzten Teilschritte zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist im Zuge der Anpassungen an die Rahmenbedingungen des ab 2019 in Kraft tretenden Verpackungsgesetzes vorgesehen.
Kosten
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest bzw. Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren / Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW