Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
…
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
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- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
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- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
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- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
…
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Abfälle - Wer macht was?
Abfälle müssen gesammelt, abtransportiert und anschließend verwertet oder beseitigt werden. Der Kreis Soest und „seine“ kreisangehörigen Städte und Gemeinden teilen sich diese Aufgaben. Für das Sammeln und Transportieren sind die Städte und Gemeinden zuständig, für das Verwerten und Beseitigen die Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG), die diese Aufgabe im Auftrag des Kreises erledigt.
Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:
- Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,
- Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,
- Abfallgebühren für die Einsammlung.
Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Aufgaben des Kreises
Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen.
Fragen zum Thema Abfälle?
Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website.
…
Kosten
Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landesabfallgesetz NRW
Die Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. - Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis Soest
- Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)
- Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)