Bei Legionellenbefund gibt es Meldepflicht

Kreisgesundheitsamt informiert: Neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Seit Juni gilt in Deutschland die neue Trinkwasserverordnung. Sie ist vollkommen neu strukturiert worden und setzt ein Maßnahmenbündel aus der EU-Trinkwasserrichtlinie um. Unter anderem gelten neue Pflichten für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen - und dazu gehören auch private Hausbesitzer, wenn sie z. B. einen Hausbrunnen betreiben oder ein größeres vermietetes Mehrfamilienhaus haben.

Sauberes Trinkwasser
Damit das Trinkwasser einwandfrei aus der Leitung kommt, ist auch der Hauseigentümer zuständig: Ab dem Hausanschluss ist er für die Qualität verantwortlich. Das Gesundheitsamt weist auf einige Risiken hin. Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

So gilt in bestimmten Häusern eine Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung. „Am Kreis der betroffenen Hauseigentümer hat sich nichts geändert“, erläutert Rüdiger Große, Fachmann für die Trinkwasserhygiene im Kreis Soest. „Wohl aber gelten jetzt weitere Regeln, was bei einem Legionellenbefall zu tun ist. Unter anderem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Meldepflicht ans Kreisgesundheitsamt. Das regelt der Paragraph 51 der neuen Trinkwasserverordnung.“

Mit Legionellen ist nicht zu spaßen: Vermehren sich die Legionellen im Wasser und werden dann etwa beim Duschen eingeatmet, kann es nach zwei bis zehn Tagen zu einer schweren Legionellose mit Lungenentzündung kommen – der so genannten Legionärskrankheit oder Legionellen-Pneumonie. Bei milderen Verläufen treten nach fünf Stunden bis drei Tagen Fieber und grippeähnliche Symptome auf.

In den vergangenen Jahren haben Legionellen immer bessere Bedingungen, um sich rasant zu vermehren: Zwischen 25 und 45 Grad Celsius fühlen sie sich besonders wohl. Erst ab 55 Grad sterben sie ab, bei über 60 Grad sterben sie schnell. Durch warme Sommer und falsch verstandene Sparbemühungen (Heizungen mit zu geringer Vorlauftemperatur) erhöhen sich die Risiken einer Verunreinigung des Trinkwassers. 

Deshalb beschreibt die Trinkwasserverordnung die Pflicht zu regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen und bei schlechten Untersuchungsergebnissen die Klärung und -beseitigung der Kontamination sowie die enge Kooperation mit dem Gesundheitsamt.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser. Bei weiteren Fragen zur Trinkwasserhygiene im Kreis Soest können sich Interessierte an ihren Wasserversorger wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet Infektionsschutz, Trinkwasser- und Umwelthygiene des Gesundheitsamtes stehen gerne für Fragen zur Verfügung.