Das Veterinäramt des Kreises Soest hat verschiedene Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit. Oberstes Ziel im Sinne des Verbraucherschutzes ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Tierseuchen, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich und von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Auch Zoonosen – Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können – werden überwacht.
Kontakt bei Verdacht auf Tierseuchen
Für Meldungen über seuchenverdächtige Tiere können Sie sich während der Öffnungszeiten an die auf dieser Seite ganz unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Öffnungszeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um schnellstmöglich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Tierart, Anzahl der betroffenen Tiere
- Erkrankung, Symptome
- Wann und wo wurden die verdächtigen Tiere vorgefunden/erlegt (Name und Adresse des Betriebes bzw. Angaben zum Revier)? Im Fall von Wildtieren ist die Angabe der GPS-Koordinaten hilfreich.
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
- Tiergesundheitsgesetz
- Allgemeine Tierseuchenrechtliche Vorschriften
- Tierseuchenrechtliche Vorschriften der verschiedenen Tierarten
Hängt vom Einzelfall ab.
- Informationen zur Geflügelpest
- Bestandsregister für Schafe und Ziegen
- Bestandsregister für Rinder
- Bestandsregister für Schweine
- Viehverkehrsverordnung
- Anmeldung Tierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel)
- Anmeldung eines Fischhaltungsbetriebes
- Bestandsregister Fische Abgang
- Bestandsregister Fische Zugang
- Bestandsregister gem. § 45 ViehVerkV (für Gehegewild, Kameliden usw.)
- Bestandsregister für Geflügel
- Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest und ND
- Merkblatt EU
- Merkblatt Heimtierausweis
- Merkblatt Equidenpass
- Merkblatt zum Bestandsregister Schafe und Ziegen
- Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rindes
- Amtstierärztliche Bescheinigung - BHV-1 Freiheit eines Rinderbestands
- Blauzungenkrankheit - Gutachten für Entschädigungsleistungen
- Schweinehaltungs-Hygieneverordnung - Ausnahmeerteilung
- Anmeldung einer Veranstaltung für Hunde oder Katzen
- Anmeldung einer Veranstaltung für Geflügel oder Kaninchen
- Anmeldung zur Pferdeexportuntersuchung
- Antrag auf Erteilung von Ausnahmen von den Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
- Anzeige über die Haltung von Bienenvölkern nach § 1a Bienenseuchen-Verordnung
- Anzeige über die vorübergehende Wanderung von Bienenvölkern gem. § 5 Abs. 2 Bienenseuchen-Verordnung
- Tierische Nebenproduktbeseitigung - Anzeige eines zulassungs- und registrierungspflichtigen Betriebes
Tiergesundheit
Das Veterinäramt des Kreises Soest hat verschiedene Aufgaben im Bereich der Tiergesundheit. Oberstes Ziel im Sinne des Verbraucherschutzes ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierkrankheiten und Tierseuchen, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich und von wirtschaftlicher Bedeutung sind. Auch Zoonosen – Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können – werden überwacht.
Kontakt bei Verdacht auf Tierseuchen
Für Meldungen über seuchenverdächtige Tiere können Sie sich während der Öffnungszeiten an die auf dieser Seite ganz unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Außerhalb der Öffnungszeiten steht die Leitstelle des Kreises Soest für Meldungen rund um die Uhr zur Verfügung. Telefon: 02921/9100-0.
Um schnellstmöglich tätig werden zu können, benötigen wir folgende Informationen:
- Tierart, Anzahl der betroffenen Tiere
- Erkrankung, Symptome
- Wann und wo wurden die verdächtigen Tiere vorgefunden/erlegt (Name und Adresse des Betriebes bzw. Angaben zum Revier)? Im Fall von Wildtieren ist die Angabe der GPS-Koordinaten hilfreich.
- Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen)
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Downloads
- Anmeldung Tierhaltung (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Geflügel)
- Anmeldung eines Fischhaltungsbetriebes
- Bestandsregister Fische Abgang
- Bestandsregister Fische Zugang
- Bestandsregister gem. § 45 ViehVerkV (für Gehegewild, Kameliden usw.)
- Bestandsregister für Geflügel
- Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest und ND
- Merkblatt EU
- Merkblatt Heimtierausweis
- Merkblatt Equidenpass
- Merkblatt zum Bestandsregister Schafe und Ziegen
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Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
- Tiergesundheitsgesetz
- Allgemeine Tierseuchenrechtliche Vorschriften
- Tierseuchenrechtliche Vorschriften der verschiedenen Tierarten