Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für eine Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Informationen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.

Logo der Bundesstiftung Mutter und Kind
Logo der Bundesstiftung Mutter und Kind

Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige der Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? 

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Bundesstiftungsmittel können Schwangere erhalten, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.

  • Personalausweis/Ausweisdokumente 
  • Mutterpass
  • Einkommensnachweise
  • Bescheid Jobcenter/Sozialamt

Hängt vom Einzelfall ab.

Die Beratungen sind kostenlos.

  • Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
  • Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
  1. 02921 30-2763
  2. inga.holt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2598
  2. julia.krick@​kreis-soest.de
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  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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  1. 02921 30-3628
  2. marianne.schaefer@​kreis-soest.de
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  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
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    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Erstausstattung, Babyerstausstattung, „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, Schwangerschaft, Geburt, Finanzielle Hilfe