Beim Kreis Soest können Schüler einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Antragsteller haben häufig viele Fragen. BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Bitte sehen Sie vor allem in den Sommermonaten von Sachstandsanfragen ab. Sie erhalten von uns schriftlich eine Eingangsbestätigung. Auch eventuell fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet!
- Alle Änderungen (neue Adresse, Aufnahme Nebenjob, neue Bankverbindung, Schulabbruch, unentschuldigte Fehltage, Heirat usw.) sind schriftlich mitzuteilen. Telefonische Mitteilungen reichen nicht aus.
- Bei Schulabbruch oder unentschuldigten Fehltagen: Sie müssen diese Veränderungen persönlich mitteilen. Eine Mitteilung durch die Schule reicht nie aus. Verstöße gegen Ihre Mitteilungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Schüler- BAföG wird für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Achten Sie auf Ihren Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. BAföG wird frühestens ab Antragstellung geleistet.
Wer ist für welches BAföG zuständig?
BAföG für Schüler:
- BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Elternteile wohnen. Wohnen sie in unterschiedlichen Kreisen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Auszubildenden.
- Schüler- BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird als Zuschuss gezahlt.
BAföG für Studenten:
- Bitte wenden Sie sich an das zuständige Studierendenwerk an Ihrer Hochschule.
Aufstiegs- BAföG (ehemals Meister- BAföG):
- Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, in 50606 Köln.
- die amtlichen Formblätter 01, 02 und 03
- Einkommensnachweise der Eltern/Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres
- Sobald Ihr Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen und Förderungsfähigkeit und fordert gegebenenfalls weitere fehlende Unterlagen an oder bewilligt.
- Sie erhalten entweder das Anschreiben „Aufforderung zur Vorlage weiterer fehlender Unterlagen“ oder direkt den Bescheid.
Beim Kreis Soest können Schüler einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Antragsteller haben häufig viele Fragen. BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Bitte sehen Sie vor allem in den Sommermonaten von Sachstandsanfragen ab. Sie erhalten von uns schriftlich eine Eingangsbestätigung. Auch eventuell fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet!
- Alle Änderungen (neue Adresse, Aufnahme Nebenjob, neue Bankverbindung, Schulabbruch, unentschuldigte Fehltage, Heirat usw.) sind schriftlich mitzuteilen. Telefonische Mitteilungen reichen nicht aus.
- Bei Schulabbruch oder unentschuldigten Fehltagen: Sie müssen diese Veränderungen persönlich mitteilen. Eine Mitteilung durch die Schule reicht nie aus. Verstöße gegen Ihre Mitteilungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Schüler- BAföG wird für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Achten Sie auf Ihren Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. BAföG wird frühestens ab Antragstellung geleistet.
Wer ist für welches BAföG zuständig?
BAföG für Schüler:
- BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Elternteile wohnen. Wohnen sie in unterschiedlichen Kreisen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Auszubildenden.
- Schüler- BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird als Zuschuss gezahlt.
BAföG für Studenten:
- Bitte wenden Sie sich an das zuständige Studierendenwerk an Ihrer Hochschule.
Aufstiegs- BAföG (ehemals Meister- BAföG):
- Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, in 50606 Köln.
- die amtlichen Formblätter 01, 02 und 03
- Einkommensnachweise der Eltern/Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres
- Sobald Ihr Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen und Förderungsfähigkeit und fordert gegebenenfalls weitere fehlende Unterlagen an oder bewilligt.
- Sie erhalten entweder das Anschreiben „Aufforderung zur Vorlage weiterer fehlender Unterlagen“ oder direkt den Bescheid.
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Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Telefon
- 02921 30-2223
- Fax
- +49 2921 30-2774
- bafoeg@kreis-soest.de
BAföG für Schüler
Beim Kreis Soest können Schüler einen Antrag auf Schüler-BAföG stellen. Antragsteller haben häufig viele Fragen. BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Bitte sehen Sie vor allem in den Sommermonaten von Sachstandsanfragen ab. Sie erhalten von uns schriftlich eine Eingangsbestätigung. Auch eventuell fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet!
- Alle Änderungen (neue Adresse, Aufnahme Nebenjob, neue Bankverbindung, Schulabbruch, unentschuldigte Fehltage, Heirat usw.) sind schriftlich mitzuteilen. Telefonische Mitteilungen reichen nicht aus.
- Bei Schulabbruch oder unentschuldigten Fehltagen: Sie müssen diese Veränderungen persönlich mitteilen. Eine Mitteilung durch die Schule reicht nie aus. Verstöße gegen Ihre Mitteilungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
- Schüler- BAföG wird für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Achten Sie auf Ihren Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. BAföG wird frühestens ab Antragstellung geleistet.
Wer ist für welches BAföG zuständig?
BAföG für Schüler:
- BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
- Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Elternteile wohnen. Wohnen sie in unterschiedlichen Kreisen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Auszubildenden.
- Schüler- BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird als Zuschuss gezahlt.
BAföG für Studenten:
- Bitte wenden Sie sich an das zuständige Studierendenwerk an Ihrer Hochschule.
Aufstiegs- BAföG (ehemals Meister- BAföG):
- Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, in 50606 Köln.
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Notwendige Unterlagen
- die amtlichen Formblätter 01, 02 und 03
- Einkommensnachweise der Eltern/Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres
Bearbeitungsdauer
- Sobald Ihr Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen und Förderungsfähigkeit und fordert gegebenenfalls weitere fehlende Unterlagen an oder bewilligt.
- Sie erhalten entweder das Anschreiben „Aufforderung zur Vorlage weiterer fehlender Unterlagen“ oder direkt den Bescheid.