Pflegestern

Der Kreis Soest zeichnet jährlich stellvertretend für alle ehrenamtlich pflegenden Menschen bis zu zehn Personen oder auch Familien mit dem Pflegestern aus. Die zu Ehrenden erhalten neben dem silbernen Pflegestern eine Urkunde und nach individueller Absprache einen Sachpreis, der ihnen entweder Zeit für sich selbst ermöglicht oder aber einen Beitrag zur eigenen Entspannung leistet.

Voraussetzungen

Als Preisträger können Personen oder auch Familien geehrt werden, die zu Beginn des Vorschlagverfahrens entweder einen schwer pflegebedürftigen Menschen oder einen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (zum Beispiel wegen Demenz) pflegen. 

Es können nur Personen anerkannt werden, die das Engagement unentgeltlich leisten und noch nicht an anderer Stelle geehrt wurden. Pflegegeld wird hierbei nicht als Entgelt angesehen.

Vorschlag einreichen

Die Pflegenden (zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn, Bekannte) können von allen vorgeschlagen werden, die Kenntnisse von deren hervorragendem Engagement haben. Dies  können Privatpersonen, Institutionen, Pflegedienste oder Gruppierungen im Kreis Soest sein. Selbstvorschläge oder anonyme Vorschläge können nicht berücksichtigt werden. 

Jury

Über die jährlichen Pflegesternempfänger und Pflegesternempfängerinnen entscheidet eine unabhängige Jury, der folgende Personen angehören:

  • die ehemalige stellvertretende Landrätin und langjähriges Jury-Mitglied Irmgard Soldat
  • die Vorsitzende des Sozialausschusses
  • 1 Person aus dem Bereich Medien
  • 2 Vertretungen der ambulanten Pflegedienste
  • 1 Vertretung von Selbsthilfegruppen (jährlich wechselnd)
     

Bearbeitungszeit 

Rund sieben Monate.

Kontakt

  1. 02921 30-2935
  2. fred-martin.bals@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
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