Aufgabe des Kreises Soest als WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) ist es, die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und volljährigen Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen - zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen - zu schützen. Hierfür kontrolliert sie, ob die Betreiber einer Einrichtung ihren Pflichten gegenüber den Nutzern nachkommen und deren Rechte wahren.
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