Konferenz Alter und Pflege

Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist laut Gesetz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Länder, Gemeinden, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eng zusammenwirken sollen. Dabei sind die Bundesländer verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin des "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW)" erlassen. 

Das Gesetz verfolgt unter anderem das Ziel, ortsnah mit hoher Qualität eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Angebotsstruktur für alle Pflege- und Betreuungsbedürftigen sowie deren Angehörigen zu gewährleisten.

Hierzu haben alle Behörden, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und die sonst an der Pflege Beteiligten eng und vertrauensvoll im Interesse dieser Menschen zusammenzuwirken. In Nordrhein-Westfalen liegt es in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Der Kreis Soest hat die "Konferenz Alter und Pflege" eingerichtet, um diese Aufgabe wahrzunehmen. 

Aufgaben und Tätigkeitsbereiche der Konferenz

Die Konferenz wirkt mit bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote.

Hierzu gehören insbesondere die:

  • Mitwirkung an dem Bericht zur örtlichen Planung Alter und Pflege
  • Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen, insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
  • Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
  • Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
  • Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
  • Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und, soweit die Kommune nicht von der Möglichkeit der verbindlichen Bedarfsplanung gemäß des GEPA NRW Gebrauch macht, einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung

Rechtsgrundlagen

  • § 8 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • § 9 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • GEPA NRW  / Altenpflegegesetz NRW / Wohn- und Teilhabegesetz NRW 

Geschäftsstelle der Konferenz Alter und Pflege

  1. 02921 30-2935
  2. daniel.utzel@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Ordnungsangelegenheiten
    Osthofen-Thomä-Wallstraße 2
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:8 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 18 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr

    Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.