Die pflegerische Versorgung der Bevölkerung ist laut Gesetz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die Länder, Gemeinden, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eng zusammenwirken sollen. Dabei sind die Bundesländer verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.
Mehr erfahren