Örtliche Planung Alter und Pflege
Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Alten- und Pflegegesetz verpflichtet, die Ergebnisse der örtlichen Planung zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Planung informiert über den Bestand und die Qualität von Pflegediensten und Einrichtungen in der Region. Falls nötig, werden Handlungsempfehlungen gemacht, wie die Pflegeinfrastruktur weiterentwickelt werden kann.
Bearbeitungszeit
Stichtagserhebung zu jedem 15.12. eines ungeraden Jahres.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW)
Kontakt
- 02921 30-2743
- martina.krick@kreis-soest.de
- Adresse
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest