Örtliche Planung Alter und Pflege

Die Kreise und kreisfreien Städte sind nach dem Alten- und Pflegegesetz verpflichtet, die Ergebnisse der örtlichen Planung zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Planung informiert über den Bestand und die Qualität von Pflegediensten und Einrichtungen in der Region. Falls nötig, werden Handlungsempfehlungen gemacht, wie die Pflegeinfrastruktur weiterentwickelt werden kann.

Die örtliche Planung für Alter und Pflege 2023/24 wurde am 18.10.2023 von der Konferenz Alter und Pflege zustimmend zur Kenntnis genommen und am 15.11.2023 vom Sozialausschuss beschlossen.

Bearbeitungszeit

Stichtagserhebung zu jedem 15.12. eines ungeraden Jahres.

Rechtsgrundlagen

§ 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein Westfalen (APG NRW)