Planungshinweise für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen

Welche Schritte müssen Sie bei der Planung einer eigenen Photovoltaik- oder Solarthermieanlage beachten? Dies soll nachfolgend eingänglich erklärt werden. Dies ersetzt allerdings nicht eine detailierte Vor-Ort-Beratung mit qualifizierten Handwerkern oder Ingenieuren.

Wie geeignet ist ein Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage? Das Solarpotenzialkataster macht hier eine erste Einschätzung möglich und gibt Auskünfte unter anderem zu folgenden Kennzahlen:  

  • mittlere Einstrahlung pro Quadratmeter Modulfläche
  • Strom- und Wärmeertrag entsprechend der Maximalgröße der Anlage
  • mögliche CO2-Einparung 

Gewinn und Kosten einer Anlage können mit diesen Kennzahlen anschließend im PV-Rechner der EnergieAgentur.NRW abgeschätzt werden. Verwendet werden kann hierzu die Zahl zur mittleren Einstrahlung pro Quadratmeter Modulfläche in kWh/m² aus dem Solarpotenzialkataster. Die Dachneigung sowie Ausrichtung des Daches muss geschätzt werden. Die Ergebnisse sollten in jedem Fall vor Ort durch Experten überprüft werden, da sie ausdrücklich nur als erste Orientierung dienen und nicht für eine Investitionsentscheidung geeignet sind.

Soll eine photovoltaische oder solarthermische Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude oder im Bereich von Denkmalschutzsatzungen (z. B. in Altstädten) errichtet werden, ist die Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Über denkmalschutzrechtliche Auflagen informieren die Bauämter der Kommunen am Wohnsitz.

Photovoltaikanlagen haben in der Regel eine Lebensdauer von 20 Jahren. Das tragende Dach sollte deshalb in einem guten Zustand sein und diese Zeitspanne ohne Reparaturen halten. Unter Umständen sollte das Dach deshalb, je nach Zustand, noch vor der Errichtung einer Anlage saniert werden. Außerdem sollte ein Statiker prüfen, ob das Dach eine Anlage sicher tragen kann. Asbestzementdächern sind als Standort laut Gefahrenstoffverordnung nicht erlaubt.

Im Solarpotenzialkataster als farblich geeignet dargestellte Flächen sollten noch einmal auf kleine Fenster, sonstige Öffnungen oder Aufbauten hin geprüft werden. Es kann sein, dass solche Begebenheiten bei den Messungen für das Solarpotenzialkataster wegen ihrer geringen Größe nicht richtig erfasst wurden. Außerdem kann die Darstellung im Solarpotenzialkataster wegen des angewendeten Berechnungsverfahrens von der tatsächlichen Dachstruktur abweichen. Falls solche Abweichungen vorliegen, kann zusammen mit einem Installateur vor Ort geprüft werden, ob dennoch eine Anlage installiert werden kann.

Solarpotenzialkataster

Bei bislang frei liegenden Dachflächen sollte geprüft werden, ob umgebende Vegetation wie zum Beispiel Bäume in Zukunft die Anlage verschatten könnten.

Checkliste:

  • Kompetente Beratung vor Ort von einer Solarfachfirma
  • Angebote verschiedener Anbieter einholen und miteinander vergleichen 
  • Eine gute Solarfachfirma prüft vor der Abgabe eines Angebots das Dach und dessen Statik.
  • Eventuell: Angebote von unabhängigem Ingenieur prüfen lassen
  • Bei Photovoltaikanlagen: Zugangspunkt zum hausinternen Stromnetz klären und bei größeren Anlagen zusammen mit dem Netzbetreiber der Zugang zum nächsten Einspeisepunkt absprechen.

Checkliste:

  • Fertigstellungstermin vereinbaren
  • Zahlungsmodalitäten entsprechend des Angebotes regeln
  • Fertigstellungstermin so wählen, dass er nicht kurz vor einer Änderung der Einspeisevergütung liegt.
  • Für den Fall, dass es beim Installieren der Anlage zu einem Verzug kommt, sollte im Vertrag eine Kompensation für entgangene Einspeisevergütungen vereinbart werden. 

Photovoltaikanlagen müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden. Der Netzbetreiber prüft dann die Netzverträglichkeit und erteilt anschließend eine Einspeisezusage. Eventuell gelten je nach Anlagengröße und Lage des Netzeinspeisepunktes auch die die speziellen Netzanschlussverfahren des jeweiligen Netzbetreibers. Informationen und Anmeldeunterlagen stehen in der Regel auf den Internetseiten des Netzbetreibers. Die Aufnahme einer Einspeisezusage des Netzbetreibers als Vertragsbedingung bzw. Zahlungsvoraussetzung gegenüber dem Anlageninstallationsbetrieb kann geprüft werden.

Der Anlageninstallateur nimmt die Anlage in Betrieb und klärt, ob ein Vertreter des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme anwesend sein muss. Danach übergibt der Anlageninstallateur ein Inbetriebssetzungsprotokoll, das der Hauseigentümer dem Netzbetreiber in Kopie zukommen lassen muss.

Der Netzbetreiber schließt mit dem Anlageneigentümer einen Einspeise- und Vergütungsvertrag. Darin sind die für die Anlage bei Inbetriebnahme geltenden Einspeisevegütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Der Anlageneigentümer kann anschließend die Anlage in den Steuererklärungen geltend machen. Es bestehen Versicherungen gegen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen typische Schäden, wie zum Beispiel Sturmschäden.