Energieausweis für Gebäude

Die aktuelle Energieeinsparverordnung schreibt Energieausweise vor, die den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten. In welchen Fällen benötige ich einen solchen Ausweis, in welchen nicht? Und wer trägt die Kosten?

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis muss in folgenden Fällen erstellt werden:

  • Bei Neubau, Verkauf oder Neuvermietung eines Hauses
  • Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung
  • Bei umfassender Sanierung mitsamt einer energetischen Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Energiesparverordnung (EnEV), z.B. bei einer Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus 

Bauherren und Eigentümer sollten beim Neubau darauf achten, sich den Ausweis direkt vom Architekten oder Planer aushändigen zu lassen.

Bei der Neuvermietung oder beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter/Verkäufer dem Interessenten den zugehörigen Energieausweis vorlegen können. Bei Vertragsabschluss erhält der Käufer beziehungsweise Mieter eine Kopie.

Wann benötige ich keinen Energieausweis?

  • Bei vorhandener Selbstnutzung eines Hauses oder einer Wohnung
  • Bei bestehendem Mietverhältnis
  • Bei Gebäuden mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern Nutzfläche
  • Bei Baudenkmälern 

Wer trägt die Kosten?

Mieter brauchen nicht für die Kosten eines Energieausweises aufkommen. Diese trägt der Vermieter oder - wenn vorhanden - die Eigentümergemeinschaft in einem Haus mit Eigentumswohnungen.