Planung
Eine konkrete Planung ist unerlässlich. Sowohl der Rahmen der generationengerechten Gebäudeplanung und der zeitliche Ablauf, als auch die finanziellen Mittel sollten vor Beginn der Maßnahme festgelegt werden. Mit Förderungen lassen sich die Kosten im Zaum halten.
Festlegen der notwendigen Maßnahmen
Für ältere Menschen ist häufig das Zwei-Sinne-Prinzip vorteilhaft, also die gleichzeitige Vermittlung von Informationen über zwei verschiedene Sinne. Ein ganz wichtiges Kriterium ist aber, dass die Bedienbarkeit z.B. von technischen Geräten individuell machbar ist. Eine komplexe Alarmanlage ist sinnfrei, wenn sie weder ein- noch ausgeschaltet werden kann. Die Bewohner möchten schließlich so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben und selbstbestimmt und unabhängig leben.
Einholen der Angebote
Alle Maßnahmen werden nun detailliert beschrieben, dazu gehört auch die Angabe des genauen Bauteils, falls gewünscht und damit werden Preise und Angebote eingeholt. Je genauer die Angebote ausfallen, desto besser sind sie dann später vergleichbar. Am besten werden auch direkt die Leistungen nach DIN 18040-2 erfragt, da diese Norm die Planungsgrundlage von barrierefreiem Bauen in Wohnungen enthält.
Finanzielle Planung, Förderungen und Zuschüsse
Jeder Bauherr sollte wissen, wie viel Eigenkapital er einsetzen möchte oder wie hoch monatliche Belastungen ausfallen dürfen und welche Förderungen in Frage kommen.
Die verschiedenen Planer
Bei baulichen Veränderungen wie einer Raumvergrößerung, einem Durchbruch oder Versetzen einer Wand wird eventuell eine Baugenehmigung des örtlichen Bauamtes benötigt, dazu gegebenenfalls ein Architekt und ein Statiker. Die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer IK-Bau haben ihre Mitglieder mit Kontaktdaten gelistet. Das Bauamt sollte in jedem Fall kontaktiert werden und gibt kostenlos Auskunft, eine spätere Genehmigung ist kostenpflichtig. Auch müssen jeder für sich entscheiden, was in Eigenleistung gemacht werden soll, allerdings garantiert der Handwerker für seine Leistungen, das kann ein großer Vorteil sein.
Versicherungen für die Umbauzeit
Bei größeren Baumaßnahmen machen eventuell eine Bauherrenhaftpflicht zur Absicherung von Personen- und Sachschäden während der Bauzeit und eine Bauhelferversicherung als Unfallversicherung für helfende Freunde und Verwandte Sinn. Die Versicherungen geben hier Auskunft und machen Angebote.
Einzelmaßnahmen beim generationengerechten Umbau
Wie schon erwähnt, ist ein generationengerechter Umbau für die langfristige Zukunft gedacht und soll immer Möglichkeiten zur Erweiterung offen lassen. Im Folgenden werden für verschiedene Räume wichtige Aspekte im Rahmen des Umbaus kurz genannt. Das R bezieht sich speziell auf Rollstuhlfahrer. Für einen Rollator genügen die kleineren Maße.
Flure
Nutzbare Breite mindestens 120 cm
Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm zum Drehen mit Rollstuhl oder Rollator
Genügend große Bewegungsfläche vor Türen mindestens 150 cm x 120 cm (besser 150 cm (R))
Wohneingangstüren lichte Breite >= 90 cm, Leibungstiefe <= 26 cm, damit der Türdrücker erreicht wird, Höhe Drücker und Tasten 85 cm bis max. 105 cm (R), Spion in 120 cm Höhe (R), Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand, greifgünstige Drückergarnituren, keine Türschwelle
Türkommunikationsanlage in Kopplung mit Videoterminals, Türglocke in Verbindung mit Lichtsignal, genügende Lautstärke
Innentüren mindestens 80 cm freier Durchgang bei Türöffnungswinkel von 90 °, 90 cm Durchgang für Rollstuhlfahrer, Oberflächen von Türen geeignet für hohe Beanspruchung (Rollator oder Rollstuhl), Schiebetüren oder Raumspartüren sind gut geeignet, kontrastreiche Türen, keine Türschwellen, Leibungstiefe <= 26 cm, damit der Türdrücker erreicht wird, Höhe Drücker und Tasten 85 cm bis max. 105 cm (R), Öffnen und Schließen mit geringem Kraftaufwand, greifgünstige Drückergarnituren,
Bedienelemente kontrastreich abgesetzt
Handläufe oder Griffe
Platz zum Abstellen von Rollator oder Gehhilfen
Fenster
Fenstergriffhöhe 85 cm bis 105 cm und Brüstung ab 60 cm durchsichtig für Blick in die Umgebung (R), mit wenig Kraftaufwand zu bedienen, Räume müssen genügend belüftet und belichtet sein, für sehbehinderte Menschen sollten Fensterflügel nicht frei in den Raum ragen
Wohn- und Schlafräume, sowie Küchen
Nutzungstypische Möblierung mit ausreichend Bewegungsflächen von mind. 120 cm x 120 cm bei Gehhilfen und mind. 150 cm x 150 cm bei Rollstühlen
Funktionales Bett oder Krankenbett
mind. 120 cm bzw. 150 cm (R) Platzbedarf entlang des Bettes und vor der Küchenzeile und 90 cm bzw. 150 cm (R) entlang anderer Möbel
Mindestfläche der Räume 16 m²
Stauraum in weniger großer Höhe, eher horizontaler Stauraum, daher mehr Platzbedarf, viele Möglichkeiten für das Aufstellen von Schränken
in der Küche Anordnung Herd - Arbeitsplatte - Spüle möglichst über Eck damit Rollstuhlfahrer das Arbeiten mit möglichst wenig Bewegungsschritten durchzuführen können, alternativ gegenüberliegende Anordnung, ohne Unterschränke (R) oder ausziehbare Arbeitsplatten einbauen
visuell kontrastreich Ausstattungselemente
Notrufsystem
Leicht bedienbare elektrische oder elektronische Geräte mit großen Tasten
Freisitz
Schwellenlos erreichbare Terrasse, Loggia oder Balkon
Bewegungsfläche von mind. 150 cm x 120 cm (150 cm R), besser mindestens 4,5 m² groß
Brüstungen sollten ab 60 cm Höhe eine Durchsicht ermöglichen (R)
Sanitärräume
Rutschhemmender Bodenbelag
Barrierefrei, Bewegungsfläche vor jedem Sanitärobjekt von mind. 120 cm x 120 cm und 150 cm x 150 cm für Rollstuhlfahrer, wobei die Flächen ineinander übergehen dürfen
Notrufinstallation
höhenverstellbarer Waschtisch, 50 cm Bautiefe, unterfahrbare Tiefe von 55 cm, Höhe Vorderkante 80 cm (R)
seitlich neben dem WC 95 cm Platz, von WC zur Wand 30 cm, WC-Vorderkante zur Wand 70 cm, Höhe WC-Becken 46 cm bis 48 cm, zusätzliche Rückenstütze, Spülung im Greifbereich des Sitzenden oder berührungslose Spülung, Sitztiefe 55 cm (R)
bodengleiche Dusche, zur Entwässerung erforderliche Neigung von maximal 2 %, Duschrollstuhl
genügend Platz für möglicherweise persönliche Assistenz
genügend Platz zwischen den einzelnen Sanitäranlagen für Haltegriffe, Transfer Rollstuhl-WC oder Dusche bzw. Badewanne
genügend Ablageflächen
mögliche Entriegelung von außen, Türen dürfen nicht in den Sanitärraum hinein aufschlagen, um ein Blockieren zu vermeiden, Schiebetüren als Alternative
Einhebel- oder berührungslose Armaturen mit Begrenzung der Wassertemperatur auf 45 °C, möglichst langer Hebel in Greifrichtung orientiert, Waschtisch mit Auszugsbrause
visuell kontrastreiche Ausstattungselemente
Senkrechte (Dreh- und Zugbewegungen) und waagerechte (für Fortbewegung und Stehen) Stütz- und Haltegriffe neben dem WC und im Bereich von Dusche und Badewanne dabei Stärke der Wandkonstruktion beachten oder eine geeignete Unterkonstruktion verwenden, alternativ Winkelgriffe, Haltestangen oder Stützklappgriffe, Griffe mit abgerundeten Ecken, Griffstärke 3 cm bis 4,5 cm
Duschsitze möglichst hochklappbar, Höhe 46 cm bis 48 cm, rutschhemmende Sitzfläche, kombiniert mit Haltegriffen
Badewannen möglichst niedrig, Wannenrand als Sitzfläche, möglichst mit Einstiegshilfe und weiteren Haltegriffen
Halterung für Gehhilfen, Platz zum Abstellen von Rollator oder Rollstuhl
Spiegel mindestens 100 cm hoch evtl. direkt über Waschtisch beginnend, Kippspiegel (R)