Alles fertig - und jetzt?
Die Fertigstellung der generationengerechten Gebäudeplanung muss in manchen Fällen noch dem Bauamt angezeigt werden. Auch die Belege für Förderungen sollten jetzt eingereicht werden.
Die bisherige generationengerechte Gebäudeplanung wurde mit Weitblick geplant, so dass weiterhin Möglichkeiten bleiben, auf die vorhandenen Maßnahmen aufzubauen oder auch neue Aspekte ergänzend einfließen können. Bei körperlichen Einschränkungen im Lebensalltag muss jeder Bewohner immer selbst entscheiden, welche Hilfe am besten geeignet ist und wie die einzelnen Wohnbereiche umgebaut werden können. Regelmäßige Überlegungungen, was in den einzelnen Räume der Wohnung praktischer und praktikabler sein könnte, sind von Vorteil. Das gilt ebenfalls für den Außenbereich, solange Änderungen hier möglich sind. Diese Veränderungen sollten dann auch zeitnah durchgeführt werden, denn Sicherheit und Wohnkomfort sind unerlässlich.
Einreichen der Nachweise
Alle Nachweise und Rechnungen für den Umbau von den Handwerkern und Firmen müssen akribisch gesammelt, aufbewahrt und bei Bedarf vorgezeigt werden. Auch müssen gegebenenfalls noch Formulare teils mit Kopien der Nachweise bei den Behörden eingereicht werden. Bei größeren Baumaßnahmen macht ein Mitarbeiter des Bauamtes eine Endabnahme. Falls Fördermittel zum Beispiel der KfW-Bank bezogen wurden, müssen auch hier Verwendungsnachweise eingereicht werden. Einen Teil der Kosten übernimmt auch gegebenenfalls die Krankenkasse oder eine Versicherung. Vielleicht ist auch beim Finanzamt etwas absetzbar. Die Nachweise müssen dann zu gegebener Zeit eingereicht werden.
Persönliches Nutzerverhalten
Um die Wohnung oder das Haus auf Dauer gut zu erhalten, sollten die Bewohner natürlich ein passendes Heiz- und Lüftungskonzept haben. Auch Energie sparen ist für jeden wichtig. Vorschläge und Tipps hierzu gibt es unter den Umsetzungshilfen für energetische Sanierung im Punkt "Alles fertig - und jetzt?".