Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Kreis Soest hat den Anspruch, seine Websites und Apps barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-soest.de und alle eigenständigen Websites im Design der Hauptseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website www.kreis-soest.de und alle Unterseiten im sich anlehnenden Design sind gemäß der BITV des Landes NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technische Entwicklung im Internet (Browser, Gestaltung von Websites) ist sehr dynamisch und schreitet laufend fort. Deshalb kann es dennoch sein, dass Inhalte nicht barrierefrei sind. PDF-Dokumente sind derzeit häufig nicht ausreichend barrierefrei. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Kontakt

Mängel und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit können Sie an pressestelle@kreis-soest.de senden.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Informationen zur Überwachungsstelle - zum Landesgesundheitsministerium

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.kreis-soest.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auf der Internetseite des Landesgesundheitsministeriums