Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Die Wahlschablone hilft: Sie hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Menschen ihre Stimme abgeben. Welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören, ist einer Audio-CD zu entnehmen, die dem Wahlhilfepaket für blinde und sehbehinderte Menschen beiliegt. Eine Anleitung zur Handhabung ist ebenfalls enthalten.
An jedem Stimmzettel wurde die rechte obere Ecke abgetrennt, damit der Stimmzettel selbständig korrekt einlegt werden kann.
Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch bei der zuständigen Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins in Dortmund unter der Telefonnummer 0231/55 75 900 oder über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 Euro/Min aus dem deutschen Festnetz) ordern.
Weitere Informationen erhalten Interessierte beim jeweils zuständigen Wahlamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e. V. unter www.bsvw.org/wahlen.