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Ausnahme vom Mindestalter Führerschein

Jugendliche dürfen bereits mit 17 Jahren einen PKW fahren, wenn sie von einer geeigneten Person begleitet werden. In besonderen Fällen kann davon unabhängig eine Ausnahmegenehmigung für Jugendliche ab 17 Jahren erteilt werden, mit der sie bestimmte, klar definierte Strecken alleine zurücklegen können. Dies sind in der Regel Fahrten zum Ausbildungsplatz.

Junger Mann sitzt im Auto und hält einen Autoschlüssel hoch. Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com
Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com

Voraussetzung für eine solche Ausnahmegenehmigung ist das Vorliegen einer besonderen persönlichen Härte für den Antragsteller. Dies bedeutet, dass es sich einerseits um wichtige Fahrten für ihn selbst handeln muss – zum Beispiel zum Ausbildungsplatz – und er andererseits aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse keine andere zumutbare Möglichkeit hat, das Fahrtziel zu erreichen.

Die Regelungen für eine Ausnahmegenehmigung sind recht komplex. Rechtlich verbindliche Informationen im Detail finden Sie unter Links und Downloads im Infoblatt „Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Mindestalter zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B"

  • Antrag mit ausführlicher Begründung – Vordrucke sind erhältlich in den Zulassungsstellen des Kreises Soest
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu dem Antrag

In den Fällen, in denen die Ausnahmegenehmigung für Fahrten zum Ausbildungsplatz oder der Berufsschule benötigt wird: 

 

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages sowie
  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers und/oder der Berufsschule über die genauen Ausbildungs- bzw. Unterrichtszeiten.
  • In besonderen Fällen muss diese Bescheinigung zusätzlich eine Bestätigung enthalten, dass dem Jugendlichen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (z.B. Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder bei Blockunterricht in einer Berufsschule). 

Je nach Einzelfall können noch weitere Nachweise erforderlich sein. 

  • 43,90 Euro Antragsgebühren
  • bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung 157,40 Euro
  • zuzüglich Gebühren für ein polizeiliches Führungszeugnis, medizinisch-psychologisches Gutachten

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • Barzahlung

Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  • Verwaltungsservice: Nur auf Rechnung
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
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    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
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    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
17, Ausnahme, Führerschein, begleitendes Fahren, Ausnahmegenehmigung, Ausbildungsplatz, Vorzeitige Erteilung, Ausnahme vom Mindestalter, Führerschein, Streckenführerschein, Aus-nahmegenehmigung

Infoboxen

Hinweis:

Die Bearbeitung Ihres Anliegens im Bereich Zulassungen
ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Den Link zur Terminvereinbarung finden Sie hier.

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nur schriftlich eingereicht werden. 
Mehr Informationen hierzu finden Sie in der FAQ.
 

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